22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
01.12.2023 Politik
BDC-Praxistest: Neue flexible Ansätze für Sichten auf die medizinischen Daten tun Not
Anzahl und Komplexität von medizinischen Daten zu Patient:innen steigen kontinuierlich – z. B. durch Hinzukommen neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren, Multimorbidität oder Zunahme geriatrischer Fälle. So wird es immer schwieriger und aufwändiger, alle relevanten Daten im Blick zu halten. Dafür können – wie in anderen Branchen oft üblich – Dashboards zum Einsatz kommen, wobei klinische Dashboards eine hohe Flexibilität und Individualität bieten müssen und besondere Anforderungen haben.
24.11.2023 Politik
Bundesrat lehnt Transparenzgesetz zu Klinikreform ab
Das Transparenzgesetz stifte Verwirrung, kritisieren die Länder.
24.11.2023 Politik
Krankenhaureform: Neuer Arbeitsentwurf bis Ende November geplant
Nächstes Bund-Länder-Treffen in der zweiten Januarwoche 2024 zur Verständigung über einen Re-ferentenentwurf.
20.11.2023 Politik
G-BA Entscheidung: Recht auf Zweitmeinung auch bei künstlichem Hüftgelenk
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 beschlossen,
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

