22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
01.07.2015 Politik
Turbulenzen am Anleihemarkt
Der Anleihemarkt war für viele Anleger ein gefühlter Hort der
01.05.2015 Politik
„Kauf im Mai und bleib dabei“
Sehr freie Übersetzung einer Börsenweisheit durch einige Kreditinstitute ist gerade
01.04.2015 Politik
Normen für die Medizin – Fessel oder Hilfestellung?
Bei dem Begriff Normen denkt jeder zuerst an das weltweit
01.04.2015 Politik
Die Union Européenne des Médécins Spécialistes (UEMS) und die Fachärzte in den EU-Ländern
Etwa zwei Drittel der europäischen Ärzte haben Facharzttitel. Das genaue
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

