22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
10.05.2016 Politik
Finanzierung der Notfallversorgung
Die Notaufnahmen in Deutschland halten rund um die Uhr Fachärzte verschiedener Fachgebiete, Pflegepersonal und Funktionspersonal einsatzfähig, um die Notfallversorgung aller zu garantieren.
06.05.2016 Politik
Geringe Nachfrage bei Terminservicestellen
Die Nachfrage bei den Terminservicestellen ist verhalten. Seit dem Start Ende Januar wurden etwa 31.000 Facharzttermine bundesweit vermittelt, wie die KBV auf einer Pressekonferenz bilanzierte.
01.05.2016 Politik
Die Stille der Schuldenkrise
Während bis vor einiger Zeit die Euro-Schuldenkrise die internationalen Nachrichten beherrschte, haben andere Meldungen das Thema mittlerweile völlig verdrängt. Allerdings steigt die Verschuldung der Staaten in der Breite weiter.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

