22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
27.09.2016 Abrechnung
Bundeseinheitlicher Medikationsplans ab 1. Oktober
Kurz vor Start des bundeseinheitlichen Medikationsplans am 1. Oktober haben KBV und GKV-Spitzenverband entscheidende Punkte geklärt. Damit steht die Höhe der Vergütung fest. Außerdem legten beide Seiten fest, in welchen Fällen Patienten einen Medikationsplan erhalten sollen.
05.09.2016 Politik
Regierung macht Angaben zum Aufbau der neuen Patientenberatung
Die seit 2016 unter neuer Trägerschaft organisierte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat den geplanten Leistungsumfang noch nicht erreicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
31.08.2016 Politik
Wartezeiten, Kompetenz, Vertrauensverhältnis – Patienten sind mit Ärzten sehr zufrieden
Auch die diesjährige Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV zeigt: Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten genießen eine konstant hohe Wertschätzung bei ihren Patienten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

