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Quelle: alexander_h_schulz/istock

Die Einrichtung von Portalpraxen ist nicht an jedem Krankenhaus möglich. Das geht aus aktuellen Modellrechnungen hervor, die die Wissenschaftler des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vorgenommen haben. Kernpunkt ist, dass es nicht ausreichend Ärzte gibt.

Nach den Berechnungen der Wissenschaftler müsste jeder der 55.400 Hausärzte zusätzlich zu den bestehenden Bereitschaftsdiensten im Schnitt 21 Dienste im Jahr absolvieren, wenn an allen rund 1.600 Klinikstandorten mit einer Notfallversorgung Portalpraxen eingerichtet werden würden. Um diese Praxen zwischen 7 und 23 Uhr zu besetzen, wäre ein Zwei-Schicht-Betrieb von je acht Stunden notwendig.

Enorme Zusatzbelastung

Dies würde jede zweite Woche eine Schicht in einer Portalpraxis bedeuten. „Eine solche Zusatzbelastung ist angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an hausärztlichem Nachwuchs weder jetzt noch künftig durchsetzbar“, betonte der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried. Zudem würden enorme Kosten entstehen.

Ähnlich sieht den Modellrechnungen des Zi zufolge die Situation bei den Fachärzten aus. In der kinderärztlichen Versorgung wäre ein solches Angebot ungeachtet der Kosten gar nicht zu leisten, weil es zu wenige Kinderärzte gibt. Das Zi leitet daraus ab, dass die Zahl der Anlaufstellen für die Notfallbehandlung an den Krankenhäusern begrenzt werden muss.

Gezielte Schaffung von Anlaufstellen erforderlich

Hintergrund der Etablierung der gesetzlich verankerten Portalpraxen ist, dass immer mehr Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser mit Beschwerden aufsuchen, die auch von niedergelassenen Ärzten behandelt werden könnten. Viele werden direkt für eine stationäre Behandlung aufgenommen.

Im Jahr 2014 lag nach Angaben des Zentralinstituts der Anteil der Patienten, die aufgrund einer ärztlichen Einweisung im Krankenhaus behandelt wurden, erstmals unter 50 Prozent. Von den Patienten, die werktags ohne Einweisung wegen einer ambulant behandelbaren Krankheit aufgenommen wurden, suchte die Hälfte aus eigener Entscheidung eine Notaufnahme auf, obwohl die Praxen geöffnet hatten.

Mehrheitlich handelt es sich bei diesen Direktinanspruchnahmen der Kliniken nicht um echte Notfälle. Dem will die Politik nun mit vorgelagerten Anlaufstellen entgegensteuern. Von den Kassenärztlichen Vereinigungen werden bereits an vielen Orten in Kooperation mit Kliniken Portalpraxen eingerichtet.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Herbert-Lewin-Platz 3, 10623 Berlin, www.zi.de, 13.10.2016

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