01.11.2011 Recht&Versicherung
Versicherungsangebote des BDC
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- Berufs-Rechtsschutz
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- Unfall-Versicherung
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F+A: Genehmigung ambulanter Operationen
Ein niedergelassener Vertragsarzt fragt an, ob die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung rechtens ist, dass er keine rückwirkende Genehmigung für die Erbringung ambulanter Operationen und damit keine Vergütung der in diesem genehmigungslosen Zeitraum erbrachten Leistungen erhält, obwohl er den Antrag auf Genehmigung zum ambulanten Operieren unverschuldet verspätet gestellt hat.
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Wenn Patienten Schadenersatz fordern
Behandlungsfehler in der ambulanten Versorgung passieren leider und haben oft empfindliche Folgen für alle Betroffenen. Nicht nur, dass Patienten dem behandelnden Arzt oder den Pflegekräften massive Vorwürfe machen. Oft stellen sie in so einem Fall auch Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche über ihren Anwalt und die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein.
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Angemessene Summen in der Haftpflichtversicherung
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Wenn der Partner nicht mehr entscheiden kann
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