10.09.2019 Krankenhaus
VDK: Scheitern mit Ansage – Folgen der Personaluntergrenzen

Es ist genauso gekommen, wie es der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) aus seiner Kenntnis der Praxis vor einem Jahr vorausgesagt hat: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet. Mit einer Ministerverordnung wurden starre Personaluntergrenzen für den Einsatz von Pflegekräften in vier pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Eine repräsentative Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts zeigt nun, dass 37 Prozent der Krankenhäuser zeitweise Intensivbetten schließen mussten, 23 Prozent der Krankenhäuser haben Betten gesperrt, 29 Prozent haben Bereiche zeitweise von der Notfallversorgung bei der Leitstelle des Rettungsdienstes abmelden müssen.
„Wir haben die Festlegung der Untergrenzen in einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert und vor der Verknappung von Behandlungskapazitäten gewarnt. Genau so ist es nun gekommen. Von politischer Seite sollte man sich fragen, ob dies die gewollte Verbesserung der Versorgung ist. Oder steckt auch hier eine Strategie des Strukturabbaus dahinter, wenn eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen vor allem von Seiten des GKV-Spitzenverbandes gefordert wird? Es scheint bei den Untergrenzen zuletzt um Qualität und kaum um den Patienten zu gehen, wenn Patienten aufgrund von Formalkriterien abgewiesen werden müssen“, kommentiert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
Der VKD hatte in seiner Stellungnahme vor einem Jahr gefordert, die Verordnung auszusetzen, so lange kein geeignetes, gut begründetes, praxistaugliches Personalbemessungsinstrument zur Verfügung steht, das der Komplexität der Pflegetätigkeiten gerecht wird und dem Management auch genügend Spielraum für hausindividuelle Entscheidungen lässt. „Wie die DKG fordern auch wir das Bundesministerium für Gesundheit auf, den Umstieg auf ein praxistaugliches Personalbemessungsinstrument jetzt einzuleiten, statt auch noch die Intensivstationen für Schlaganfälle wegen hochfraglicher Personalquoten zu Abmeldungen zu zwingen“, so Dr. Düllings.
Hintergrund
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) führt im Auftrag seiner Träger – der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands und dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands – jährlich eine Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen durch. Die jetzt vorgestellten Zwischenergebnisse beruhen auf einer schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe zugelassener Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten. Das DKI betont, dass vorbehaltlich der üblichen Fehlertoleranz die Ergebnisse als repräsentativ für die Grundgesamtheit gelten können.
Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 06.09.2019
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