23.08.2018 Politik
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle

„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dabei sei es wichtig, insbesondere sektorenübergreifende sowie kooperative Ansätze, flankiert von innovativen digitalen Anwendungen, weiter zu festigen und auszubauen. Insoweit sei der Entwurf des Ministeriums eine gute Grundlage für strukturelle Verbesserungen.
Es gelte bei der weiteren Entwicklung darauf zu achten, dass die Balance zwischen gewünschter Flexibilisierung und Eindämmung des Einflusses rein renditeorientierter Investoren gewahrt bleibt. „Der wachsende Trend zur Industrialisierung erschwert nicht nur die selbständige Niederlassung für den ärztlichen Nachwuchs, sondern macht es insbesondere auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte problematisch, bei einem gewünschten Verbleib in der Region den Arbeitgeber zu wechseln“, so Henke.
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des TSVG begrüßt der Marburger Bund, dass die zentrale Rufnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aufgewertet werden soll. Die Zusammenführung mit den Terminservicestellen der KVen werfe aber Fragen auf. Eine telefonische Vermittlung von Akutfällen durch die Terminservicestellen müsse in ein Gesamtkonzept der Neustrukturierung der Notfallversorgung eingebettet sein. Vor diesem Hintergrund seien die vorgesehenen Regelungen des Referentenentwurfes unzureichend.
„Es wäre nicht zielführend, die 116117 als neue bundesweit einheitliche Rufnummer für alle Dienste der Terminservicestellen zu installieren. Eine Differenzierung von Notfallversorgung und Terminservicestelle sollte erhalten bleiben und auch für die interne Organisation verpflichtend sein. Es muss erkennbar sein, ob der Anrufer als ein Akutpatient die Terminservicestelle kontaktiert oder die anderen Dienste der Terminservicestelle in Anspruch nehmen möchte. Der Akutpatient darf sich nicht erst an den für ihn richtigen Ansprechpartner der Telefonservicestelle durchfragen müssen. Das kann erreicht werden, indem Anrufe unter 116117 lediglich an die Terminservicestelle und die dort für Akutpatienten zuständigen Mitarbeiter unmittelbar weitergeleitet werden, die Terminservicestelle als solche aber ihre eigene Nummer hat“, schlägt der Marburger Bund vor. Vor dem Hintergrund eines erst noch zu entwickelnden Ersteinschätzungsverfahrens hält der MB auch den im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitplan, bereits ab 1. April 2019 Akutfälle über die Terminservicestellen zu vermitteln, für nicht realisierbar.
Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 23.08.2017
Weitere aktuelle Artikel
10.10.2019 Krankenhaus
Bundeskabinett beschließt Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des "Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat.
08.10.2019 Niederlassung
Strategischer Umgang mit den extrabudgetären Fallkonstellationen nach TSVG
In der PASSION CHIRURGIE 09/2019 wurden die Änderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für die niedergelassenen Chirurgen bereits dargestellt. Die mit dem TSVG für bestimmte Fallkonstellationen eingeführte Budgetbefreiung erfordert einige strategische Überlegungen, die in diesem Beitrag dargestellt werden.
07.10.2019 Krankenhaus
Pflegepersonaluntergrenzen: Ziel verfehlt
Welcher Studie zur Zukunft der Pflegepersonalsituation man auch glauben mag, allen ist eines gemeinsam: Der Fachkräftemangel in der Pflege wird sich weiter und dramatisch verschärfen. Das trifft die Alten- genauso wie die Krankenpflege. Guter Rat ist teuer, denn der Personalmarkt ist so gut wie leergefegt.
04.10.2019 Krankenhaus
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2019 beträgt 2,99 Prozent
Bei dem Orientierungswert handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.