01.08.2010 Honorararzt
Transparent, strukturiert und erfolgreich

Empfehlungen des BDC-Landesverbandes Berlin zur Gestaltung von Konsiliararztverträgen
Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen mit operativ tätigen Konsiliarärzten haben wir uns im Vorstand des BDC-Landesverbandes Berlin entschlossen, allgemeingültige Empfehlungen zu erstellen, die zu einer transparenten, strukturierten und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Konsiliarärzten führen sollen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation von ambulantem und stationärem Sektor ist eine vertragsmäßige Festlegung von qualitätsorientierten Prozessprofilen und Regularien zwischen den Vertragspartnern:
- Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragspartner,
- Regelung der Verantwortlichkeiten der Vertragspartner,
- transparente Indikationsstellung ggf. gemeinsame Indikationsbesprechung,
- gegenseitige Informationspflicht, d. h. Regelung der Kommunikation und Dokumentation,
- Einigung über und Festlegung von Behandlungspfaden für die postoperative Behandlung der Patienten,
- Festlegung eines Komplikationsmanagements,
- Regelung des Nachweises operativer Qualitäten und Expertisen des Konsiliararztes,
- Integration in gesetzlich vorgegebene externe und individuelle interne Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- DRG-Erlös orientierte und adäquate Vergütung der Konsiliarärzte (z. B. Festlegung eines prozentualen Anteils am DRG).
Darüber hinaus sollten unseres Erachtens innerhalb des Konsiliararztwesens zum Teil prinzipielle Probleme geklärt werden:
- Schaffung von klinikeigenen und -individuellen Anforderungsprofilen für Konsiliarärzte durch Geschäftsführung und ärztliche Direktion (d. h. im Sinne einer Ergänzung, jedoch nicht eines Ersatzes des Leistungsspektrum und
-angebotes der Klinik), - Entwicklung eines Weiterbildungkonzepts im Sinne einer Verbundweiterbildung von ambulantem und stationärem Sektor für das Gebiet Chirurgie,
- Begriffsklärung: Der Begriff „Konsiliararzt“ wird oftmals mit dem Begriff Honorararzt oder Belegarzt gleichgesetzt,
- Rechtssicherheit des „Konsiliararztes“.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Julia Seifert
Zuständigkeit Hygiene im BDCLeitende Oberärztin der Klinik für Unfallchirurgie und OrthopädieUnfallkrankenhaus BerlinWarenerstr. 712683Berlin kontaktieren
Dr. med. Ralph Lorenz
1. Vorsitzender des BDC LV|BerlinHavelklinik Berlin3+CHIRURGENKlosterstr. 34/3513581Berlin kontaktieren
Dr. med. Rainer Kübke
Stellv. Regionalleiter im BDC|Landesverband BerlinPraxis DahmenAlt-Tempelhof 4312103Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.04.2011 Honorararzt
Honorarärzte gleich Honorarärzte?
Nach dem Lesen der Artikel der Mitautoren in der Mitgliederzeitschrift 8/2010 zum Thema Honorarärzte war ich in der Tat etwas verwirrt bezüglich der Begrifflichkeit. Belegärztliche Tätigkeit, belegärztlich ähnliche Tätigkeit (Konsiliararzt), stationäre Tätigkeit niedergelassener Kolleginnen und Kollegen und schlussendlich, so wie ich es meine, Vertretungstätigkeit im niedergelassenen Bereich bei Urlaub, Krankheit oder Schwangerschaft.
01.08.2010 Ruhestand
Eine wunderschöne Zeit danach
Erfahrungsbericht eines Honorararztes a. D. Als sich bei mir das
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.