Zurück zur Übersicht
© G-BA

Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird ab dem 1. Juni 2022 eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Damit läuft eine befristete Sonderregelung aus, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde. Dann können sich Patienten nur noch in der Arztpraxis oder per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Bei einer sich erneut verschlimmernden Pandemiesituation in den kommenden Monaten kann der G-BA seine Sonderregelungen regional oder auch bundesweit wieder aktivieren.

Die Videosprechstunde ist bereits in die Regelversorgung übergegangen. Hier gilt:  Für der Arztpraxis unbekannte Versicherte kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen, für bekannte Versicherte für bis zu 7 Kalendertage.

Zur Meldung des G-BA vom 30.5.2022.

Weitere Artikel zum Thema

Passion Chirurgie

Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!

Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.