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Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet Befragung der Fachärzte in Klinik und Praxis zu den neuen Straftatbeständen im Gesundheitswesen.

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wurden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragraphen 299a und 299b StGB verankert. Es soll damit der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden.

Die konkrete Umsetzung des Gesetzes und welche Auswirkungen dieses auf die Fachärzte in Klinik und Praxis sowie deren Tätigkeit hat, ist jedoch weiterhin unklar. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa) hat sich daher dazu entschlossen, mit Hilfe einer Online-Befragung den Bereich der Kooperationen im Gesundheitswesen sowie die Bemessungsgrundlagen für die Vergütung im Rahmen von Kooperationen näher zu beleuchten.

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wird zweifelsohne Veränderungen im Umgang mit Kooperationen mit sich bringen. Staatsanwaltschaften und Gerichte werden tatbestandliche Unschärfen des Gesetzes in ihren Begründungen für einen Anfangsverdacht und später durch Urteile ausfüllen müssen.

Die Erarbeitung eines erläuternden Katalogs und die Beschreibung von Eckpunkten können für Ärzte, Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Bestimmung des „Üblichen“ hilfreich sein. Hier sind alle beteiligten Organisationen und Körperschaften gefordert.

Zur Umfrage, welche bis Ende März 2017 laufen wird, gelangen Sie HIER

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Straße des 17. Juni 106 -108, 10623 Berlin, www.spifa.de

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