11.02.2021 Pressemitteilungen
Schutzschirm mit großen Löchern
Der BDC begrüßt die geplante Fortführung des Rettungsschirms für vertragsärztliche Praxen. Problematisch ist die Begrenzung auf die morbiditätsbezogene Gesamtvergütung (MGV) als Bemessungsgrundlage unter Herausnahme der bisherigen extrabudgetären Vergütungsanteile (EGV). Die ambulanten Arztpraxen bilden in Deutschland ein wesentliches Rückgrat für die Versorgung und können so die pandemiebedingte drohende Überlastung des Gesundheitssystems bis hin zum Zusammenbruch der stationären Versorgungsebene verhindern. Insofern ist es folgerichtig, die ambulante Medizin vor einem wirtschaftlichen Kollaps durch Finanzhilfen zu bewahren. Allerdings gehört dazu nicht nur der Bereich der Grundversorgung in der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung (MGV), sondern gerade im fachärztlichen Bereich auch der Verlustausgleich aus der extrabudgetären Finanzierung.
Dies betrifft in der Chirurgie vor allem das Ambulante Operieren, das nicht zuletzt aufgrund behördlicher Auflagen in der Pandemie massiv reduziert werden musste. Im Übrigen hat der Gesetzgeber noch vor der Pandemie verfügt, dass neue Patienten sowie Akutpatienten extrabudgetär vergütet werden. In einer chirurgischen Praxis sind dies annähernd die Hälfte aller Patienten, vor allem Notfälle. Sollte der Rettungsschirm nur noch die MGV abdecken, bedeutet dies für Chirurgen einen Einkommensverlust von mehr als 50 Prozent bei unverändert bestehenden Kosten. Das würde den Fortbestand der Praxen und deren Schutzfunktion für die Krankenhausambulanzen gefährden. Die extrabudgetären Leistungen müssen daher unbedingt mit einbezogen werden.
„Der Rettungsschirm hat große Löcher und schützt nicht ausreichend die ambulanten Leistungserbringer, die genauso systemrelevant arbeiten wie ihre stationären Kollegen“, so der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.
Weitere Artikel zum Thema
28.11.2022 Pressemitteilungen
„Von der Uni in den OP“ – Lukas Hellbrügge erhält BDC-Journalistenpreis
Lukas Hellbrügge, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, hat für den Film „Ärztin werden: Von der Uni in den OP“ – den Journalistenpreis des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. 2022 (BDC) erhalten.
16.11.2022 Pressemitteilungen
Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
11.11.2022 Pressemitteilungen
Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
19.10.2022 Pressemitteilungen
BDC ändert seinen Namen
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) heißt ab sofort „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)“. Die Änderung im Vereinsregister verbrieft nun die Entscheidung, die der Verband im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung getroffen hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.