01.06.2020 Schaufenster
Schaufenster Juni 2020
Aktuelle und relevante Informationen zur Corona-Krise für BDC-Mitglieder
Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen werden die Menschen weltweit noch lange in Atem halten. Der Informationsbedarf insbesondere auch für Chirurgen in der Klinik wie in der Niederlassung ist immens. Der BDC hat darauf rasch reagiert und für seine Mitglieder ein Informationsangebot auf der BDC-Website eingerichtet, das fortlaufend aktualisiert wird. BDC-Fachartikel, Verlinkungen zu vertiefenden Inhalten, E-Learning-Tools, Musterverträge und vieles mehr finden sich zu medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themenfeldern und sollen helfen, Überblick zu behalten in Zeiten, die unübersichtlich sind wie selten zuvor.
Pflegepersonaluntergrenzen – Noch nicht der große Wurf
Der Deutsche Berufsverband der Pflegeberufe (DBfK) hat in einer Onlineumfrage im letzten Quartal 2019 seine Mitglieder nach ihren Erfahrungen mit den Pflegepersonaluntergrenzen befragt. Seit 2019 gelten Untergrenzen für die Kardiologie, Geriatrie, Intensivmedizin und Unfallchirurgie. Diese sollten 2020 durch die Fachbereiche Neurologie, Neurologie Frührehabilitation, Neurologie Schlaganfalleinheit und Herzchirurgie im sogenannten Ganzhausansatz ergänzt werden. Aufgrund der Corona-Epidemie wurden die Pflegepersonaluntergrenzen seit dem 4. März 2020 jedoch ausgesetzt.
Die rund 1.000 befragten DBfK-Pflegenden äußern insgesamt ihre Unzufriedenheit. Bemängelt wird ein höherer Dokumentationsaufwand sowie Verschiebungen von Personal und Patienten und Patientinnen. Die Untergrenzen könnten weder die Patientensicherheit erhöhen noch die Pflegenden vor Überlastung schützen. Die Umfrage belegt aber auch, dass in einigen Bereichen Personal aufgestockt werden musste, um die Untergrenzen zu erreichen. Der DBfK fordert nun ein verbindlich anzuwendendes Personalbemessungsinstrument. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ver.di und dem Deutschen Pflegerat wurde ein solches Instrument entwickelt.
Zum Abschlussbericht der Umfrage …
Universitätsklinikum Leipzig zahlt PJlern eine Aufwandsentschädigung
Studierende, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am Universitätsklinikum Leipzig absolvieren, erhalten seit 1. Mai eine Aufwandsentschädigung. Für das erste Tertial sind 400 Euro vorgesehen, für die folgenden jeweils 600 Euro. Mehr als 140 Studierende leisten diesen Ausbildungsabschnitt am UK Leipzig ab. Die Aufwandsentschädigung ist als Anerkennung gedacht und löst bisherige Sachleistungen ab. Die Zahlungen werden komplett aus Mitteln des Universitätsklinikums finanziert.
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01.06.2019 Schaufenster
Schaufenster Juni 2019
„Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp.“ So fasst Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die wesentlichen Entwicklungen der Ärztestatistik für 2018 zusammen. „Die Zahlen aus dem Bundesarztregister zeigen, dass sich die Trends, die sich in den Vorjahren abzeichneten, im Jahr 2018 fortgesetzt haben. Die Teilzeitarbeit gewinnt weiter an Beliebtheit, die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten hat sich zudem deutlich erhöht, auf mittlerweile fast 36.300. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr“, erklärte der KBV-Chef heute in Berlin.
01.05.2019 Schaufenster
Schaufenster Mai 2019
Das Verwaltungsgebäude des Hamburger Universitätsklinikums stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Menschen jedoch, die darin arbeiten, haben aus dem Krankenhaus eines der innovativsten Europas gemacht. Elektronische Patientenakte, vollautomatisierter Medikationsprozess oder OP-Robotik unterstützen das Personal und tragen zur Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung bei. Genug Gründe, um mit Joachim Prölß, Personalvorstand und Direktor für Patienten- und Pflegemanagement am UKE und in diesem Jahr Jurymitglied des Lohfert-Preises 2019, über das Thema Digitalisierung in der Pflege zu sprechen.
01.04.2019 Schaufenster
Schaufenster April 2019
Internationale Beispiele zeigen, dass Implantateregister wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Angaben verlässlich, aussagekräftig und verständlich für Ärzte und Patienten sind. Deshalb begrüßt das Aktionsbündnis Patientensicherheit die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, sieht aber wesentlichen Ergänzungsbedarf, damit das Gesetz diese Wirkung auch entfalten kann.
01.03.2019 Schaufenster
Schaufenster März 2019
Angehende Ärztinnen und Ärzte wissen, was sie wollen – Familie und Beruf vereinbaren: Im Rahmen des „Berufsmonitorings Medizinstudierende“ gaben gut 13.000 Nachwuchsmediziner an, was sie von ihrer beruflichen Zukunft und den Arbeitsbedingungen erwarten. Ein wichtiger Faktor: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Über 50 Prozent können sich vorstellen, sich niederzulassen, knapp die Hälfte kann das noch nicht...
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