01.06.2021 Wissen
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DGCH/BDC und DGAI/BDA empfehlen Mindestabstände zwischen Covid-19-Infektion/-Impfung und elektiven Operationen
Ein elektiver operativer Eingriff sollte frühestens sieben Wochen nach Symptombeginn einer Covid-19-Infektion erfolgen. Das empfehlen DGCH/BDC und DGAI/BDA. Studiendaten legen nahe, dass die postoperative Morbidität und Letalität bei einer vorliegenden Covid-19-Infektion signifikant erhöht sind.
Zur Frage dagegen, welcher Abstand zwischen einer Impfung gegen Covid-19 und einer Operation idealerweise liegen sollte, ist die Datenlage noch dünn. Jüngst publizierte Ergebnisse weisen allerdings darauf hin, dass das Komplikations- und Letalitätsrisiko bei einer perioperativ erworbenen Covid-19-Infektion deutlich erhöht ist. So raten DGCH/BDC und DGAI/BDA zu einer – möglichst vollständigen – präoperativen Immunisierung vor elektiven Eingriffen. Das gilt vor allem für Risikopatienten und für Patienten mit maligner Grunderkrankung.
Nach einer Empfehlung des UK Surgical Royal College können elektive Operationen grundsätzlich bereits kurz nach einer Covid-19-Impfung durchgeführt werden. Allerdings kann der Impfstoff selbst zu systemischen Ereignissen wie Fieber oder grippeartigen Symptomen führen, die jedoch in der Regel innerhalb einer Woche abklingen. DGC/BDC und DGAI/BDA empfehlen daher einen Abstand von mindestens einer Woche zwischen Impfung und Operation. So können auftretende Symptome korrekt entweder der Impfung oder der Operation zugeordnet werden. Noch besser wäre ein Abstand von zwei Wochen, um zunächst das Eintreten einer kompetenten Immunantwort nach der Impfung abzuwarten.
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Organspenden: BDC-Präsident weist auf die große Bedeutung der Transplantationschirurgie hin
Das bekannte Potenzial der Transplantationschirurgie lässt sich nur dann ausreichend nutzen, wenn auch genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen. Darauf macht auch der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, nachdrücklich aufmerksam.
Deutschland liegt seit längerem bei der Zahl der Organspender in Europa auf einem der hinteren Plätze, was die Statistik der International Registry in Organ Donation and Transplantation (IRODaT) belegt. Am 5. Juni 2021 findet nun der diesjährige Tag der Organspende statt, er steht unter dem Motto „Entscheide dich“. Unter diesem Aspekt appelliert H.-J. Meyer: „Wir können die Bevölkerung nicht oft genug auffordern, sich mit diesem schwierigen und gesellschaftlich relevanten Thema zu befassen.
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Bereits mit der Anmeldung zur Facharztprüfung für Chirurgie wird im Katalog der einzureichenden Unterlagen die selbstständige Durchführung von Gutachten verlangt. Beim weiteren Weg zum Arzt für Unfallchirurgie oder Arzt für Orthopädie/Unfallchirurgie muss dann auch wieder eine Anzahl von selbstständig erstellten Gutachten dokumentiert werden. Wo lernt der Kollege in der Ausbildung das Abfassen von Gutachten? Eher selten trifft man junge Kollegen in den angebotenen Gutachtenfortbildungen der Ärztekammern oder der Berufsgenossenschaften.
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