29.06.2022 Pressemitteilungen
Rückfall in die Wartelistenmedizin muss vermieden werden

Berlin, den 29. Juni 2022 – Der BDC kritisiert die jüngst vorgestellten Pläne des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach. Das Ziel, Kosten zu reduzieren, wird so nicht erreicht werden. Außerdem geht der Gesetzesentwurf zulasten der Patienten.
Lauterbachs Pläne sehen eine Abschaffung der Vergütungsanreize zur Betreuung von Notfallpatienten und so genannter Neupatienten vor. Erst vor drei Jahren waren diese eingeführt worden, um die systembedingten Wartelisten für Patientinnen und Patienten abzubauen. „Vielfach wurde gerade von Prof. Lauterbach als Beweis für eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin beklagt, dass gesetzlich Krankenversicherte keine Arzttermine bekämen. Dabei wurde unterschlagen, dass aufgrund der systembedingten Budgets und Fallzahlbegrenzungsregelungen zusätzliche Patienten von den Ärzten nur ohne Vergütung hätten behandelt werden können“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC). Lauterbachs Amtsvorgänger hatte das erkannt und über das TSVG die Behandlung neuer Patienten und vor allem von Notfallpatienten per Gesetz von diesen Einschränkungen befreit.
„Wenn der jetzige Minister diese Behandlungsmöglichkeiten jetzt wieder rückgängig macht, ist er der einzig Verantwortliche für erneute Wartelisten und Verschiebung kranker Menschen aus der ambulanten Praxis an andere Stellen des Gesundheitssystems“, so Rüggeberg. „Es ist zu erwarten, dass dann die dafür nicht vorgesehenen Notfallambulanzen der Krankenhäuser überlastet werden, und so der dortige Regelbetrieb behindert wird“, ergänzt Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.
Der BDC appelliert daher dringend an die politisch Verantwortlichen, die Eckpunkte eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform zurückzuziehen oder zumindest gründlich zu überarbeiten. Das Ziel einer Kostenreduktion wird so nicht erreicht werden. Im Gegenteil wird durch Fehlallokation eher eine Kostensteigerung zu erwarten sein. Ganz abgesehen davon trifft dieser Gesetzentwurf ausgerechnet die Schwächsten, nämlich die Patienten, die keinen Arzttermin bekommen, weil die Ärzte diese Termine gar nicht vergeben können, solange diese nicht außerhalb der Budgetgrenzen finanziert werden.
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