20.09.2019 Politik
Reinhardt: „Klimaschutz ist immer auch Gesundheitsschutz”

„Gesundheit und Wohlergehen der Menschen hängen ganz wesentlich vom Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ab. Klimaschutz ist deshalb immer auch Gesundheitsschutz. Es ist unsere ärztliche Pflicht, auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen und uns für die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele einzusetzen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor dem weltweiten Klima-Aktionstag am 20. September 2019 in Berlin.
Reinhardt kündigte an, dass sich der nächste Deutsche Ärztetag im Mai 2020 intensiv mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Erderwärmung auf die Gesundheit befassen wird. „Wir wollen gemeinsam mit ausgewiesenen Experten sowohl die direkten Folgen des Klimawandels auf den menschlichen Körper, als auch die indirekten Folgen für die globale Gesundheit diskutieren. Unser Ziel ist es, dass auch gesundheitliche Aspekte in die Klimapolitik der Bundesregierung mit einfließen.“
Mit den direkten Folgen von Hitzeereignissen beschäftigten sich Wissenschaftler Anfang August in einem Schwerpunktheft des Deutschen Ärzteblattes (Web-Links siehe unten). Dazu zählen eine mögliche Zunahme von Herzinfarkten und Hitzeschlägen sowie ein temperaturbedingter Anstieg der Zahl von Wundinfektionen. Hinzu kommen indirekte gesundheitliche Auswirkungen und Risiken als Folge der Klimaänderungen: Hierzu gehören die Beeinträchtigung der Qualität und Quantität von Trinkwasser und Lebensmitteln, eine längere Leidenszeit für Menschen mit Pollenallergien sowie das vermehrte Auftreten von tierischen Krankheitsüberträgern, wie Zecken oder Stechmücken.
Weitere spürbare Folgen des Klimawandels sind Extremwetterereignisse, Stürme, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Waldbrände. Es ist davon auszugehen, dass sich diese auch auf bereits vorhandene Gesundheitsrisiken wie Armut, Hunger und Unterernährung auswirken.
Reinhardt: „Das Ausmaß klimabedingter Gesundheitsfolgen kann die Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme weltweit auf Dauer an ihre Belastungsgrenzen bringen. Damit wird der Klimawandel auch zu einer zentralen Gesundheitsfrage des 21. Jahrhunderts.“
Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 19.09.2019
Weitere aktuelle Artikel
10.02.2020 Politik
Allianz deutscher Ärzteverbände zu Vorschlägen der KOMV: Richtigen Weg eingeschlagen
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände erkennt Chancen in dem Bericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) und sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine einheitliche Gebührenordnung nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur in eng umgrenzten Rahmen möglich sein kann. Die Kommission erkennt zu Recht, dass das duale Versicherungssystem nicht zusammengelegt werden und es folgerichtig keine einheitliche Gebührenordnung geben kann.
10.02.2020 BDC|News
BDC-Positionspapier zum Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) befürwortet die Ausrichtung der Ausbildung an der Vermittlung arztbezogener Kompetenzen und die Weiterentwicklung der fächerübergreifenden Struktur bei stärkerem Praxisbezug. Nicht ausgeschöpft wurde aus Sicht des BDC das Potenzial zur individuellen Schwerpunktsetzung, bei weiterhin beschränkten Auswahlmöglichkeiten. Mit einer gewissen Sorge schließlich wird der besondere Fokus auf die Förderung der Allgemeinmedizin betrachtet.
06.02.2020 Politik
BMG: Patientendaten-Schutzgesetz
Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen – das ist das Ziel des „Patientendaten-Schutzgesetzes“, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt vorgelegt hat. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich zukünftig digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte befüllt.
05.02.2020 Politik
Verschärfte Meldepflicht für das neue Coronavirus
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das neue Coronavirus erlassen. Danach müssen Ärzte seit Sonnabend alle Verdachts , Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.