05.11.2025 BDC|News
Einladung zur Mitgliederversammlung der Landesverbände BDC|Bremen und BDC|Niedersachsen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie herzlich einladen zur diesjährigen Mitglieder- und Jahresversammlung mit Wahl der Vorstände der Landesverbände BDC|Niedersachsen und BDC|Bremen. Da wir für den BDC|Bremen noch eine:n Regionalvertreter:in benötigen, freuen wir uns sehr über eine Kandidatur aus dem Bereich der Niedergelassenen. Nutzen Sie außerdem die Chance, gesundheitspolitisch relevante Themen zu diskutieren und den kollegialen Austausch zu suchen!
Datum: Samstag, 15. November 2025
Uhrzeit: 9.00 Uhr – 13:00 Uhr
Ort: Klinikum Bremen Mitte, Konferenzraum Haus 2, Ebene 5
St. Jürgen Str. 1, 28205 Bremen (Parkplatz: Am Schwarzen Meer 142)
Hier können Sie die die genaue Agenda und weitere Informationen einsehen.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen!
Mit kollegialen Grüßen
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 10.11.2025 an mail@bdc.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Prof. Dr. Tim Glowka
Komm. Vorsitzender
BDC|Niedersachsen
Dr. Knut Müller-Stahl
Vorsitzender
BDC|Bremen
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„Das Nonplusultra sind die Prüfungssimulationen“
ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
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BDC-Stellungnahme zum neuen § 115f SGB V-Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat der BDC in einem Schreiben an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zum Änderungsantrag 15 der Koalition vom 8.11.2022 für einen neuen § 115f SGB V – „Spezielle sektorengleiche Vergütung“ – über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Bei den einzelnen Regelungen sieht er allerdings dringenden Präzisierungsbedarf.
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