15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.
Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.
Weitere aktuelle Artikel
20.12.2021 BG- und D- Arzt
Mehr Geld für BG-Gutachten ab 01. Januar 2022
In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.
17.12.2021 Praxis
ASV-Angebote auch für Patient:innen mit Hirntumoren oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
Das Angebot einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird es zukünftig auch für Patientinnen und Patienten mit Tumoren im Gehirn und an peripheren Nerven sowie mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen geben.
17.12.2021 Krankenhaus
G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen festgelegt. Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser.
09.12.2021 Politik
BMG komplettiert sich
Nicht nur der Minister ist neu: Nach der Vereidigung von Dr. Karl Lauterbach gab es weitere zentrale Personalentscheidungen im Bundesgesundheitsministerium.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

