10.10.2019 Krankenhaus
Bundeskabinett beschließt Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat. Ersatzlos gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auch regionale Krankenkassen bundesweit wählbar zu machen. Das Vorhaben scheiterte insbesondere am Widerstand der Länder und der AOK. Wenig verwunderlich ist daher auch die Umbenennung des geplanten Gesetzes: Bisher trug der Entwurf den Titel Faire-Kassenwahl-Gesetz.
Das GKV-FKG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zu den Inhalten des GKV-FKG gehören insbesondere:
Neue Haftungsregeln
Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.
Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb
Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.
Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben. Der GKV-Spitzenverband selbst lehnt die Änderungen als Beschneidung der Selbstverwaltung ab.
Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden
Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die ursprünglich von Minister Spahn mit der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen geplante einheitliche Aufsichtszuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) ist mit dem beschlossenen Entwurf vom Tisch.
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 09.10.2019
Weitere aktuelle Artikel
17.12.2021 Krankenhaus
G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen festgelegt. Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser.
01.12.2021 Krankenhaus
Anpassung der Mindestmenge Ösophagus: Jetzt Handeln der Zentren, Träger und Länder erforderlich
Am 01.01.2021 trat die novellierte Mindestmengenregelung (Mm-R) für resezierende komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft (§136b Abs. 1 Nr. 2 SGB V für nach §108 zugelassene Krankenhäuser nach Anlage Nr. 3). 26 statt bisher zehn Eingriffe je Standort und Jahr sind nun – nach einer Übergangsphase – ab 2023 erforderlich.
01.12.2021 Krankenhaus
BDC-Praxistest: Bedeutung der Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung für die chirurgischen Fachgebiete
Ab 2022 soll die Krankenhausplanung (KHP) in NRW fundamental verändert werden. Basierend auf einem vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vergebenen Gutachten [1] reifte die Erkenntnis, dass die Liberalisierung der KHP unter Verzicht der Teilgebietsplanung dazu geführt hatte, dass sich innerhalb der großen Gebiete der Inneren Medizin und Chirurgie viele Spezialisierungen in den NRW-Krankenhäusern (KH) entwickelten, die sich dem Einfluss der KHP entzogen haben.
19.11.2021 BDC|News
Umfrage zum Projekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung”
Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) und das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) führen derzeit innerhalb des Innovationsfondsprojektes „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ gemeinsam eine Befragung unter operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten durch.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.