01.07.2010 Fragen&Antworten
Verlängerung des Arbeitsvertrages durch Mutterschutz bzw. Elternzeit

Frage:
Eine Assistenzärztin fragt an, inwieweit Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit zu einer Verlängerung der Befristung des Arbeitsvertrages führen.
Antwort:
Nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können die vorbenannten Zeiten zu einer Verlängerung des Arbeitsvertrages führen. Denn nach § 1 Abs. 4 Ziffer 3 des ÄArbVtrG werden Zeiten des Beschäftigungsverbotes, des Elternzeitgesetzes und des Mutterschutzgesetzes, die eine Tätigkeit der Ärztin nicht zugelassen haben, nicht auf die Dauer der Befristung angerechnet, wenn dies die Weiterbildungsassistentin wünscht. Denn nur im Einvernehmen mit ihr kann eine Verlängerung vereinbart werden.
Sofern dies die Weiterbildungsassistentin also wünscht, sollte sie an den Arbeitgeber herantreten und darauf hinweisen, dass sie die Fehlzeiten aufgrund Elternzeit etc. nachholen möchte und deswegen eine Verlängerung der Befristung wünscht. Diese muss dann nach dem Wortlaut des Gesetzes auch gewährt werden.
Autor des Artikels

Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
12.02.2016 Fragen&Antworten
F&A: Genereller Erstattungsausschluss durch eine private Krankenversicherung
Frage: Ein niedergelassener Chirurg fragt an, nachdem er von einer
01.12.2015 Fragen&Antworten
F&A: Welche Auswirkungen hat der Todesfall im Rentenalter im Ausland für die Erben?
Frage: Ein Chefarzt mit Finca in Spanien möchte nach der
01.12.2015 Fragen&Antworten
F&A: Ist eine mündliche Aufklärung der Patienten über Kosten ausreichend?
Frage: Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob eine mündliche wirtschaftliche
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.