18.01.2021 Politik
KBV mit Kommunikationsdienst kv.dox gestartet

Der Kommunikationsdienst kv.dox ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angebotene Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Dieser kann jetzt von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten online bestellt und in den Praxen eingesetzt werden. kv.dox passt zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen Konnektoren mit einem E-Health-Update. Mit dem Dienst können Dokumente innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) direkt aus dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) an den ärztlichen KollegInnen genauso wie an die Apotheken oder die Kassenärztliche Vereinigung verschickt werden. Für KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sei damit “ein alternatives Angebot zu dem der Industrie” geschaffen worden.
Der Gesetzgeber hatte der KBV Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt, selbst einen KIM-Dienst für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten parallel zur Industrie anzubieten.
Umfassende Informationen zur Anbindung des eigenen PVS und zum Angebot der KBV erhalten Sie unter www.kvdox.aquinet.de
Weitere aktuelle Artikel
04.03.2022 Politik
Lauterbach beeindruckt von ärztlicher Unterstützung in Ukraine-Krise
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist beeindruckt, wie schnell und deutlich die Ärzteschaft ihre Unterstützung in der Ukraine Krise signalisiert hat.
01.03.2022 Politik
Unterstützung für die Ukraine!
Der BDC schließt sich der Solidaritätsbekundung der Bundesärztekammer gegenüber der ukrainischen Bevölkerung und der Kolleginnen und Kollegen an. Hier finden Sie Informationen zu Spendenmöglichkeiten.
01.03.2022 Corona
Corona-Pandemie auf Organspenden fast ohne Einfluss
Die Corona-Pandemie hatte - wenigstens bisher - nahezu keinen Einfluss auf die Anzahl postmortaler Organspender: So blieb diese Zahl mit 933 Spendern im Jahr 2021 konstant im Vergleich zu 2019 (932). Die Anzahl der entnommenen Organe war 2021 (2.905) im Vergleich zum Vorvorjahr (2.995) nur leicht rückläufig.
01.03.2022 Politik
BDC-Praxistest: Behandlungsfehler als ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung in Abgrenzung zur Komplikation bei unerwünschtem Ausgang einer ärztlichen Maßnahme
Ein Bericht aus der Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein mit Hinweisen zur Fehlervermeidung und zum Vorgehen, wenn eine Fehlervermutung vorliegt. Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wurde als zweite Kommission in Deutschland nach Bayern am 01. Dezember 1975 gegründet.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.