24.04.2025 Politik
G-BA: Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss keine ambulante Kassenleistung

Vertragsärztliche Versorgung:
Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Da für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesaussschuss (G-BA) kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden konnte, wird diese auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entscheidung des Ärzteparlaments vom Januar 2025 ist nun zum 18. April 2025 in Kraft getreten.
Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Quelle: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
20.10.2022 Politik
Vor dem DKOU: Fachgesellschaften befürchten Versorgungsmängel
Chirurgische und orthopädische Fachgesellschaften fürchten, dass sich die Versorgung von Patientinnen und Patienten künftig verschlechtern könnte.
06.10.2022 Politik
Bundesärztekammer feiert ihr 75. Jubiläum
In seinem Beitrag zur Festschrift betont BDC-Vizepräsident und Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Dr. Jörg Rüggeberg die Rolle der Bundesärztekammer als stets
04.10.2022 Politik
GOÄ-Test läuft
Mittlerweile läuft ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das erklärte Ende September der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 29.9.2022.
01.10.2022 Politik
Kinderchirurgen fordern Regelfinanzierung für Kinderschutz
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) fordert zum Weltkindertag am 20. September, gefährdete Kinder, die im Gesundheitssystem auffallen, als Kinderschutzfälle anzuerkennen und adäquat medizinisch zu versorgen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.