12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
06.10.2022 Politik
Bundesärztekammer feiert ihr 75. Jubiläum
In seinem Beitrag zur Festschrift betont BDC-Vizepräsident und Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Dr. Jörg Rüggeberg die Rolle der Bundesärztekammer als stets
04.10.2022 Politik
GOÄ-Test läuft
Mittlerweile läuft ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das erklärte Ende September der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 29.9.2022.
01.10.2022 Politik
Kinderchirurgen fordern Regelfinanzierung für Kinderschutz
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) fordert zum Weltkindertag am 20. September, gefährdete Kinder, die im Gesundheitssystem auffallen, als Kinderschutzfälle anzuerkennen und adäquat medizinisch zu versorgen.
01.10.2022 Leserbriefe
Leserbrief
Leserbrief zu: Artikel aus Passion Chirurgie 06/II/2022: „Klimagerechtes Krankenhaus – Haben Einwegartikel darin eine Zukunft?“ von Lehmann F, Hübner A, Remmele J, Börner N, Samwer C, Prütting J. Sie finden den Artikel HIER.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.