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© iStock/Stefanie Keller

“Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Primärversorgungssystems wenden wir uns mit einer fachlichen Stellungnahme an Sie. Als Institutionen, die seit Jahrzehnten an der Versorgung von Unfallverletzten nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen beteiligt sind, möchten wir unsere Erfahrungen in die aktuelle Diskussion einbringen.

Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Patientinnen und Patienten in der Primärversorgung zielgerichtet, ressourcenschonend und möglichst ohne vermeidbare Fehlsteuerungen in die jeweils geeignete ambulante oder stationäre Versorgungsebene zu lenken.

Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung existiert in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren ein bewährtes und erfolgreiches Primärarztsystem: die durchgangsärztliche Versorgung. Diese ist im Sozialgesetzbuch VII sowie im Ärztevertrag nach § 34 Abs. 3 SGB VII verankert und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Im Kern ermöglicht sie eine qualifizierte Ersteinschätzung unfallbedingter Gesundheitsstörungen sowie eine bedarfsgerechte Steuerung in die jeweils geeignete Versorgungsebene.”

Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), dem Bundesverband der Durchgangsärzte (BDD) sowie dem Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).

Zur Stellungnahme

Zum Anschreiben an Gesundheitsministerin Nina Warken

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