24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht nicht nur die Gewinnung von chirurgischem Nachwuchs, denn wir dürfen bei allen Diskussionen um den fehlenden Nachwuchs die chirurgisch tätigen Kollegen jenseits des Oberarzt- und Chefarztstatus nicht aus dem Fokus verlieren. Sie sind es, die die chirurgische Versorgungsqualiät unter schwierigen gesundheitspolitischen, gesundheitswirtschaftlichen und klinikindividuellen Gegebenheiten mit aufrechterhalten.
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