Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Es wäre wirklich schön, im Rahmen der berufspolitischen Seite einmal etwas Positives oder Konstruktives melden zu können. Aber leider bleibt es weiter zum Verzweifeln. Die von allen gewollte und dringend erforderliche Krankenhausreform droht im Morast einer gegenseitigen Kompromisslosigkeit zwischen Bund und Ländern stecken zu bleiben.
Die Reform der Bedingungen für die niedergelassenen Durchgangsärzte ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In den folgenden Ausgaben der Passion Chirurgie werden die Details der neuen Regelungen im Einzelnen erläutert. In diesem Beitrag geht es um die strukturellen Vorgaben für die Eingriffsräume (ER).
Der Beruf der Krankenschwester und des Krankenpflegers hatte immer ein äußerst hohes Ansehen bei Patienten und der Bevölkerung. Die Arbeit wurde immer gerne mit Hingabe und Empathie durchgeführt. Die Patienten oder pflegebedürftigen Menschen, die diese Hilfe benötigen, sehen diese Bedeutung nach wie vor uneingeschränkt und sind sehr dankbar für jeden Handgriff, Zuspruch oder Teilhabe.
Der ökonomische Druck auf Ärzte steigt stetig weiter an – das wird für Sie sicher keine Neuigkeit sein. Allein bei der politisch gewollten Bereinigung der Krankenhauslandschaft werden ca. 200 weitere Häuser durch Schließung oder Fusion wegfallen. Aber wirtschaftliche Zwänge sind allerorts spürbar. Die Erlöse werden gedeckelt, Kosten steigen weiter, der Personalabbau ist vorprogrammiert.
Für die meisten Kolleginnen und Kollegen stand bei der Berufswahl sicher die Faszination der Heilkunst selbst im Vordergrund, doch die Realität ist, dass Bereiche wie Dokumentation und Kodieren inzwischen existentielle Bedeutung erlangt haben.
Darum steht diese Ausgabe der Passion Chirurgie unter dem Titel Wirtschaftlichkeit & Kodierung. Wir hoffen, dass Sie bei der Lektüre in Bezug auf Ihr persönliches berufliches Umfeld Anregungen und Impulse erhalten.
In dieser Ausgabe der Passion Chirurgie dreht sich alles um die Gefäßchirurgie. In den letzten Jahren ist es vor allem durch die demografische Entwicklung zu einer deutlichen Zunahme von Gefäßerkrankungen gekommen. Damit hat auch die Gefäßchirurgie zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Das Fachgebiet hat sich, aufgrund neuer und breiter diagnostischer, interventioneller sowie operativer Möglichkeiten und Betätigungsfelder, zu einem attraktiven und vielseitigen Fachgebiet entwickelt – sowohl im Krankenhaus als auch in ambulanten Strukturen.
Unsere Autoren gehen in dieser Ausgabe auf wichtige Betätigungsfelder und aktuelle Entwicklungen der Gefäßchirurgie wie periphere arterielle Verschlusskrankheit, Phlebologie und Aortenchirurgie ein. Neben diesen fachbezogenen Artikeln finden Sie wie immer auch Beiträge aus Politik, Recht und Ökonomie.
Die Chirurgie ist ein facettenreiches Fachgebiet mit vielen Möglichkeiten der beruflichen Entfaltung. Daher geht es in dieser Ausgabe der Passion Chirurgie genau darum: Ihre Karriere – genauer gesagt, um die Planung Ihrer beruflichen Laufbahn, die Möglichkeiten und Entwicklungsperspektiven für Chirurginnen und Chirurgen in den verschiedensten Phasen der Karriere.
In einem Übersichtsartikel zur chirurgischen Karriere werden die grundsätzlichen Möglichkeiten von der Niederlassung bis hin zur klinisch-wissenschaftlichen Laufbahn aufgezeigt. Ein weiterer Beitrag befasst sich ausgiebig mit dem Für und Wider als niedergelassener Chirurg. Tipps, wie Sie sich als Chirurg erfolgreich bewerben oder wie Ihnen das Vorhaben Promotion am besten gelingt, finden Sie ebenfalls in diesem Themenheft.
Wir hoffen – vor allem auch den jungen Chirurginnen und Chirurgen – einige gute Hilfestellungen zur Orientierung mit auf den Weg geben zu können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Berufsverband auch beim Thema Karriere gerne beratend zur Seite.
Es wird Sie nicht überraschen, dass der Arztberuf mit vielen juristischen Herausforderungen verbunden ist. Jedoch zeichnet sich ab, dass diese Herausforderungen zunehmen werden.
Das gilt natürlich für Situationen, in denen ein Patient zu Schaden gekommen ist und somit Themen wie Haftung und Schadensersatz sehr schnell brisant werden können. Aber auch Sachverhalte wie Abrechnung, kassenrechtliche Belange oder Arbeitsrecht bedürfen eines kühlen Kopfes und guter juristischer Beratung.
Nicht nur diese Themen, sondern auch neue Regelungen wie das Antikorruptionsgesetz machen es nicht leicht, den Überblick zu behalten.
Daher werden Ihnen die Artikel dieses Themenheftes einen detaillierten Einblick in die angesprochenen Bereiche geben.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich gern bei Ihren Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite.