22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht

Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für die Indikationen Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020. Die Antragszahlen auf eine Genehmigung als Zweitmeiner sind unterteilt nach Art des Zweitmeinungseingriffs sowie ambulanten und stationären Leistungserbringern dargestellt. Zudem listet der Bericht die häufigsten Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben: Häufigster Grund für eine Ablehnung ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf.
Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) festgelegten Anforderungen an besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Die Genehmigungen, Zweitmeinungsleistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren war in der Erstfassung am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten, deshalb wurden Genehmigungszahlen aus mehr als einem Kalenderjahr in diesem ersten Bericht dargestellt. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.
Patientinnen und Patienten haben einen rechtlichen Anspruch darauf, sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Details regelt der G-BA in seiner Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren.
Sie können sich hier den Bericht herunterladen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere aktuelle Artikel
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Familie gründen in der Weiterbildungszeit
Die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ist naturgemäß hochgradig individuell. Sie hängt von Lebensumständen, Partnerschaft und persönlicher Gesundheit ab. Reine Privatsache ist sie jedoch nicht. Gerade in der eng getakteten Zeit der chirurgischen Weiterbildung besteht eine unauflösbare Verzahnung von Berufs- und Privatleben.
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Editorial 03/QIV-2026: Chirurgischer Nachwuchs
In dieser Ausgabe stellen wir, wie im letzten Jahr, aktuelle Aspekte der Nachwuchsaktivitäten des BDC dar. Im Mittelpunkt der Diskussion standen dabei in den letzten zwölf Monaten die Umsetzung der Leistungsgruppen in Nordrhein-Westfalen und ihre Ausbreitung auf die Bundesrepublik, sowie die Einführung der Hybrid-DRGs.
01.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Young Surgeons Club @ BDC – Wieso, weshalb, warum?
Das Thema Nachwuchsmangel in der Chirurgie ist älter als viele Mitglieder unseres neuen Young Surgeons Club (YSC). Es wird seit Jahren intensiv diskutiert und von verschiedensten Akteuren bearbeitet. Man darf und muss sich daher die Frage gefallen lassen: Warum ruft der BDC, der mit seinem Nachwuchsressort und etablierten Formaten wie „Nur Mut“, „Staatsexamen und Karriere“, der eAkademie und zahlreichen Webinaren bereits „gut aufgestellt“ ist, nun ein weiteres Forum ins Leben?
01.03.2026 Sektorübergreifend
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 1
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche Herausforderungen sowohl für Klinikbetreiber als auch für künftig ambulant arbeitende Chirurginnen und Chirurgen mit sich.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

