19.01.2026 Politik
GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.
Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.
In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.
Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.
Quelle: Bundesärztekammer
Weitere aktuelle Artikel
26.07.2017 Aus- & Weiterbildung
Fachkräftemangel – eine Herausforderung für alle
"Wir müssen aufhören den Beruf der Pflege schlechtzureden. Und es ist an der Zeit, dass Politik und Kostenträger ihre Verantwortung für die Pflegekräfte übernehmen", erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). "Gesundheitspolitik muss widerspruchsfreier werden. Wer mehr Personal und Personaluntergrenzen fordert, muss auch die Refinanzierung sichern. Wir brauchen auch die Unterstützung der Politik, um dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können.
24.07.2017 Politik
Neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
Professor Dr. med. Jörg Fuchs hat am 1. Juli 2017 für ein Jahr die Präsidentschaft der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) übernommen. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Tübingen löst damit turnusgemäß Professor Dr. med. Tim Pohlemann aus Homburg/Saar ab. Mit der Amtszeit des neuen Präsidenten wechseln auch andere Positionen im Präsidium der DGCH.
05.07.2017 Krankenhaus
SpiFa unterstützt verbesserte Versorgung durch Belegarztwesen
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) befürwortet die Vorschläge von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) zum Ausbau des Belegarztwesens als anerkannter Möglichkeit für die Verzahnung ambulanter und stationärer Behandlungsstrukturen.
01.07.2017 Aus- & Weiterbildung
Chirurgie 4.0 – Herausforderungen an die Nachwuchsarbeit
Unter dem Titel: „Privatkliniken läuft das Personal weg“ hat eine regionale Tageszeitung kürzlich mitgeteilt, dass Kliniken eines privaten Klinikbetreibers wegen Personalmangels keine Notfallpatienten aufnehmen konnten. Auch chirurgische Kliniken waren betroffen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

