Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die ärztliche Weiterbildung stellt nach dem Studium der Humanmedizin den entscheidenden Abschnitt in der ärztlichen Bildungssystematik dar. Damit wird eine fachärztliche Kompetenz mit entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erlangt, die den weiteren beruflichen Weg prägt.
Krankenhausplanung ist eine Teamleistung. Das auf Leistungsgruppen basierende Planungsverfahren in NRW wurde in einem mehrjährigen Prozess durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter einer intensiven Beteiligung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, der Verbände der Krankenkassen...
Im elfseitigen Sondierungspapier widmen CDU/CSU und SPD der Gesundheitsversorgung lediglich drei Zeilen: „Die Gesundheitsversorgung muss für alle gesichert bleiben. Wir wollen eine große Pflegereform auf den Weg bringen. Wir stehen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der Stadt und auf dem Land.“ Wie Union und SPD diese Ziele erreichen wollen, erläutern sie nicht.
Im Fokus der Maiausgabe stehen seltene Fehlbildungen bei Kindern. Über 200 Kinder kommen in Deutschland im Jahr mit angeborenen Fehlbildungen wie Ösophagusatresie, Bauchwanddefekt, Zwerchfellhernie oder Morbus Hirschsprung zur Welt. Die Entwicklungen der Kinderanästhesie und der Neonatologie haben entscheidend geholfen, Letalität und Mortalität dieser Fehlbildungen zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie plant hierzu ein Register für ausgesuchte Fehlbildungen, lesen Sie dazu mehr im Artikel „Qualitätsmessung bei seltenen Erkrankungen – KinderRegister für angeborene Fehlbildungen“ von Herrn Professor Rolle und Frau Dr. Schmedding. Dem folgt eine Falldarstellung von Herrn Dr. Schuster über die seltene Fehlbildung „Caudal Duplication Syndrome“.
Das Aprilheft widmet sich im Schwerpunkt dem „Perioperativen Management“ und jedes BDC-Mitglied kann dazu 2CME-Punkte erwerben, wenn der dazugehörige Kurs in unserem eCME-Center erfolgreich abgeschlossen wird. Wir laden Sie herzlich ein, den Kurs kostenlos durchzuführen!
Wie immer finden Sie Tipps zum Thema Hygiene, Patientensicherheit und Arztrecht zum Nachlesen.
Auf der BDC-Website haben wir Informationen, Hinweise und Tipps rund um Covid19 zusammengestellt, die stets aktualisiert werden. Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, ist das Team der BDC-Geschäftsstelle gerne für Sie da!
Im April wird der BDC 60 Jahre alt. In der vorliegende PASSION CHIRURGIE resümieren wir, wagen einen Blick in die Zukunft des Berufsverbandes und haben – wie immer – auch fachliche Artikel für Sie zusammengestellt.
Überschattet vom Sars-CoV-2-Virus tritt das „normale“ Leben derzeit in den Hintergrund, Veranstaltungen – einschließlich des DCK 2020 und auch des Deutschen Ärztetages – sind abgesagt, unsere Mitgliederversammlung haben wir verschoben. Trotzdem arbeitet die BDC-Geschäftsstelle weiter und steht Ihnen bei Fragen zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. Auf BDC|Online haben wir für Sie aktuelle und praxisorientierte Informationen zur Corona-Virus-Krise zusammengestellt, die täglich aktualisiert werden.
In der Februarausgabe dreht sich alles um „Sektorenübergreifende Versorgung“. Wir beschäftigen uns mit dem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit einer telefonischen Lotsenfunktion und integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern vorschlägt. Wir berichten dazu über die Einschätzung aktueller Entwicklungen durch den GKV-Spitzenverband, das Innovationsfondsprojekt der Universität Hamburg und den aktuellen Stand des BDC-Pilotprojekts „Hybrid DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“.
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