Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Im alten Rom hat bekanntlich der Kaiser über das Heben oder Senken seines Daumens über Wohl und Wehe der Gladiatoren entschieden. Nun leben wir erfreulicherweise in einer Demokratie mit ihren durchaus komplexen Entscheidungsprozessen, aber eine Angelegenheit wird dennoch im Rahmen einer Ministerentscheidung geregelt und das ist die Herausgabe einer Rechtsverordnung zur Einführung einer neuen GOÄ (oder eben auch nicht).
Der Tatendrang zu Beginn des Medizinstudiums ist groß. Ungeachtet der individuellen Motivation hinter der Wahl des Studienfachs sind die allermeisten Erstsemester bestrebt, jegliche Facetten der Medizin in medias res zu erleben.
Reichen Forderungen nach Maßnahmen an die politischen Entscheidungsträger, um dem immensen Nachwuchsmangel in der Medizin entgegenzuwirken? Oder gibt es bereits jetzt Möglichkeiten für jeden Einzelnen zur Mitbestimmung der Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem? BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Braun und BDC-Vizepräident Dr. Rüggeberg fassen in ihrem Appell ab S. 24 Lösungsmöglichkeiten zusammen.
Nutzen Sie in dieser Ausgabe auch wieder unseren Service der kostenlosen, zertifizierten Fortbildung zum Fokusthema Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch Ablegen einer zugehörigen Leistungskontrolle zum CME-Artikel in unserer BDC|Mobile-App oder im BDC-Fortbildungsportal können Sie 2 CME-Punkte erhalten.
Seit Februar 2020 gilt die Ausweitung des Zweitmeinungsverfahrens auf die elektive Schulterarthroskopie – was sollten der indikationsstellende Facharzt und der hinzugezogene „Zweitmeiner“ dabei beachten? Eine ausführliche Betrachtung der unterschiedlichen Positionen gibt BDC-Vorstandsmitglied Dr. Peter Kalbe in der frisch veröffentlichten Passion Chirurgie.
Sie erfahren auch in dieser Sommerausgabe, welche Ziele und Wünsche der neue DGCH-Präsident Professor Michael Ehrenfeld für seine Amtszeit, den kommenden DCK und die Chirurgie hat.
Die Sommerferien stehen in den Startlöchern und noch ist unsicher, ob und in welchem Ausmaß eine zweite Infektionswelle kommt. Zeit für eine Zwischenbilanz zur Pandemie, die BDC-Geschäftsführerin Dr. Burgdorf in ihrem Editorial zieht.
Mit dieser Doppelausgabe Juli/August stellen wir Ihnen zudem die neue Rubrik BDC-Praxistest vor, in der wir für Sie Wesentliches von Unwesentlichem aus der Gesundheitspolitik trennen und Ihnen präzise und praxisnah aufbereiten. Den Auftakt macht Professor Krones, Leiter des Themen-Referats „Leitende KrankenhauschirurgInnen“ im BDC. Lesen Sie seinen ausführlichen Artikel zur Neuregelung im MDK-Verfahren und Sie wissen genau, was Sie wissen sollten!
Was hat sich in Sachen Nachwuchsgewinnung in den letzten Jahren verändert? Im Jubiläumsinterview bezieht BDC-Präsident Professor Meyer dazu Stellung und zeigt auf, welche Herangehensweise jetzt wichtig ist.
Im Fokus der Maiausgabe stehen seltene Fehlbildungen bei Kindern. Über 200 Kinder kommen in Deutschland im Jahr mit angeborenen Fehlbildungen wie Ösophagusatresie, Bauchwanddefekt, Zwerchfellhernie oder Morbus Hirschsprung zur Welt. Die Entwicklungen der Kinderanästhesie und der Neonatologie haben entscheidend geholfen, Letalität und Mortalität dieser Fehlbildungen zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie plant hierzu ein Register für ausgesuchte Fehlbildungen, lesen Sie dazu mehr im Artikel „Qualitätsmessung bei seltenen Erkrankungen – KinderRegister für angeborene Fehlbildungen“ von Herrn Professor Rolle und Frau Dr. Schmedding. Dem folgt eine Falldarstellung von Herrn Dr. Schuster über die seltene Fehlbildung „Caudal Duplication Syndrome“.