Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Eine der zahlreichen gesundheitspolitischen Gesetzesinitiativen in diesem Herbst betrifft die Reform der Notfallversorgung. Der BDC und die DGCH haben sich zum vorliegenden Referentenentwurf vom 3.6.2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert und die angestrebte Entlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen und der Rettungsdienste grundsätzlich begrüßt.
Bis zuletzt gab es am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) viel Kritik. Einige Tage vor der 2./3. Lesung im Bundestag einigte sich die Regierungsfraktion schließlich auf ganze 51 Änderungsanträge. Der BDC hat die wichtigsten Anträge für Sie geprüft und sieht Licht und Schatten bei den Änderungen, die noch Eingang in das KHVVG fanden.
In dieser Ausgabe fassen wir die aktuellen hygienischen Voraussetzungen in der chirurgischen Niederlassung zusammen und geben praktische Tipps zu ihrer Umsetzung. Denn egal wie viel zusätzliche Zeit uns die Verschärfung der Vorgaben in der Praxis kostet, sie sind das A und O für die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten.
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In unserer Juniausgabe dreht sich alles um die beiden großen Kongresse, die im Frühjahr stattfanden: den Bundeskongress Chirurgie und den 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Die „Kongresshefte” sind mittlerweile schon zur Tradition geworden und sollen allen Mitgliedern, die nicht bei den Kongressen dabei sein konnten, einen Einblick geben. Daher freuen wir uns, dass wir einige Referenten gewinnen konnten, uns einen Artikel über Ihre Vorträge zu schreiben.
In der Rubrik Panorama können Sie den Artikel der diesjährigen BDC-Journalistenpreisgewinnerin Julia Lauter zum Thema Transplantation lesen.
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Die neue PASSION CHIRURGIE widmet sich im Schwerpunkt der Niederlassung, wir haben einige Themen vom Bundeskongress Chirurgie aufgegriffen und stellen sie hier vor.
Vom 28. bis 31. Mai 2019 findet in Münster der 122. Deutsche Ärztetag statt und es wird ein neuer Präsident/eine neue Präsidentin der Bundesärztekammer gewählt werden. Im Schaufenster können Sie sich über die sechs Kandidaten informieren.
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Schwerpunktthema im April ist die Shuntchirurgie – ein oft unterschätzter Bereich der Gefäßchirurgie. Zwei Experten, E. Metzler und Prof. Dr. G. Krönung, beschreiben die Entwicklung und den Status der Shuntchirurgie. Das Besondere in dieser Ausgabe: ein Shuntpatient berichtet über seine Erfahrungen und eine ehemalige Chirurgin erzählt über ihren Weg zum Coaching.
Natürlich finden Sie auch wieder interessante Beiträge aus der Politik, zu rechtlichen Themen und Internes aus dem BDC und der DGCH.