Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Immer näher rückende Altersruhestände, eine steigende Abwanderung ins Ausland, begrenzte Ausbildungskapazitäten und sinkende Wochenarbeitsstunden – um nur einige Punkte zu nennen – setzen Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren im Personalmanagement zunehmend unter Druck.
Beim diesjährigen DKOU in Berlin engagierten sich wieder Expertinnen und Experten aus dem BDC in Sitzungen zu verschiedenen Themen. Professor Benedikt Braun moderierte die Sitzung „Nachwuchs begeistern, gewinnen, entwickeln und halten“, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf hielt im Rahmen der Sitzung „Chirurgische Assistenzberufe“ den Vortrag „Wie können chirurgische Assistenzberufe optimal eingesetzt werden?“ und BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe organisierte und moderierte den Workshop „Vorbereitung auf die Niederlassung“ gemeinsam mit Dr. David Ullmann vom Jungen Forum des Berufsverbands Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
Herzlichen Glückwunsch, Herr Fuhrmann, Sie haben den Vorsitz der Geschäftsführung der Bereiche Strategie und Standards, Recht und Finanzen der gematik übernommen – wie fühlen Sie sich?
Florian Fuhrmann: Ich bin überzeugt davon, dass es sinnhaft und notwendig ist, unser Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Dafür bin ich auch bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Orthopädie und Unfallchirurgie bilden den Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe, die Sie Ende September auch per Post erreichen müsste. Passend zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU), der vom 22. Bis 25. Oktober 2019 in Berlin stattfindet. Der BDC ist natürlich auch mit einem Stand vor Ort: Halle 2.2, Stand 65. Wie immer freuen wir uns über Ihren Besuch! Verpassen Sie auch nicht die Sitzungen vom BDC, u. a. das Seminar „Begutachtung & Zusammenhangsgutachten“.
Die Therapie von Akutschmerzen ist ganz eindeutig ein Qualitätsmerkmal jedes chirurgischen Fachgebiets. Ziele einer Schmerztherapie sind verbesserte Lebensqualität, Reduktion des postoperativen Morbiditäts- und Mortalitätsrisikos und langfristig das Verhindern chronifizierter Schmerzen. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch Empfehlungen zur perioperativen Anwendung von Metamizol.
In dieser Ausgabe fassen wir die aktuellen hygienischen Voraussetzungen in der chirurgischen Niederlassung zusammen und geben praktische Tipps zu ihrer Umsetzung. Denn egal wie viel zusätzliche Zeit uns die Verschärfung der Vorgaben in der Praxis kostet, sie sind das A und O für die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten.
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In unserer Juniausgabe dreht sich alles um die beiden großen Kongresse, die im Frühjahr stattfanden: den Bundeskongress Chirurgie und den 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Die „Kongresshefte” sind mittlerweile schon zur Tradition geworden und sollen allen Mitgliedern, die nicht bei den Kongressen dabei sein konnten, einen Einblick geben. Daher freuen wir uns, dass wir einige Referenten gewinnen konnten, uns einen Artikel über Ihre Vorträge zu schreiben.
In der Rubrik Panorama können Sie den Artikel der diesjährigen BDC-Journalistenpreisgewinnerin Julia Lauter zum Thema Transplantation lesen.
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