06.10.2023 Politik
Hybrid-DRG: „Startkatalog“ mit ersten Leistungen liegt vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte Anfang 2024 mit einem „Startkatalog“ die Umsetzung der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) initiieren. Dies geht aus einem Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung des BMG hervor. Eine „erweiterte Leistungsauswahl“, für die die Vergütung im Laufe des Jahres 2024 festgelegt werden soll, ist in Grundzügen bereits Bestandteil des Verordnungsentwurfes.
Der Startkatalog umfasst – jeweils noch ausdifferenziert– bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel).
Diese Leistungen sollen mit einer der als Anlage in der Verordnung aufgeführten Hybrid-DRG vergütet werden – sofern der betreffende Fall bei Anwendung des jeweils gültigen aG-DRG-Gruppierungsalgorithmus in die betreffende Hybrid-DRG eingruppiert wird.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
11.09.2019 Politik
“Jeder Mitarbeiter in med. Einrichtungen hat ein Recht, vor Infektionen geschützt zu werden!”
Zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI), dass in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen noch mehr Anstrengungen für besseren Infektionsschutz und damit für mehr Patientensicherheit unternommen werden.
10.09.2019 Krankenhaus
VDK: Scheitern mit Ansage – Folgen der Personaluntergrenzen
Es ist genauso gekommen, wie es der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) aus seiner Kenntnis der Praxis vor einem Jahr vorausgesagt hat: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet.
05.09.2019 BDC|News
Replik des BDC auf Leitartikel vom BNC
Das Themenreferat für Niedergelassene des BDC nimmt Stellung zum Leitartikel des BNC, worin Dr. Schüürmann offen zum Austritt aus dem BDC aufruft.
05.09.2019 Politik
Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019
Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen ein-genommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.