Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die neue Regierung wird ein schweres Erbe antreten. Wir befinden uns inmitten eines umfassenden Transformationsprozesses im Gesundheitswesen, der alle Versorgungsebenen umfasst und in dessen Ziel es steht, das Angebot an Gesundheitsleistungen besser mit dem Versorgungsbedarf in Einklang zu bringen.
Die robotische Chirurgie hält zunehmend Einzug in deutschen Kliniken, Grund genug, das Thema im März in den Schwerpunkt zu rücken. Sie finden in der aktuellen Ausgabe interessante Artikel, unter anderem zu den ergonomischen Besonderheiten verschiedener Anbieter, dem aktuellen Stand der KI in der Robotik, einen CME-Artikel zu den Anastomosentechniken in der roboterassistierten Magenchirurgie und etwas über die Historie und den Ausblick der Telechirurgie.
In dieser Ausgabe finden Sie aus aktuellem Anlass zwei BDC-Praxistipps: Lesen Sie von Prof. Billing einen Kommentar zur Erweiterung des AOP-Kataloges – droht hier gar eine Zwangsambulantisierung? Prof. Kienzle widmet sich in dem zweiten Beitrag dem Thema „Behandlungsfehler oder Komplikation?“.
Wir starten mit einer Doppelausgabe Januar/Februar ins neue Jahr, die „Wege in die Niederlassung“ thematisiert. Wir beleuchten die Pros und Contras, die dieser Schritt mit sich bringt und stellen die Voraussetzungen auf der beruflichen und praxistechnischen Seite dar. Mit diesem Schwerpunkt geht für den BDC auch die Frage einher, wie sich die intersektorale Versorgung verändern sollte. Lesen Sie alle Artikel unseres Schwerpunkthemas in der Rubrik „Chirurgie“.
In der Rubrik „Gesundheitspolitik“ geht es dieses Mal um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Chirurgie. Welche Bedeutung hat KI in der Chirurgie und können wir ein gewisses Potenzial erwarten? Erhalten Sie einen Einblick in praktische Erfahrungen mit dieser Technologie.
Ihnen wünschen wir eine spannende Lektüre!
P.S.: Die Passion Chirurgie können Sie auch bequem in der BDC|Mobile App lesen, die Ihnen jetzt nach einem Update zur Verfügung steht. Zur Nutzung ist einmalig ein Login über den Mitglieder-Zugang auf der BDC-Webseite notwendig.
Die Passion Chirurgie 12/2021 widmet sich dem Fokusthema “Perioperatives Management”.
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Die Passion Chirurgie 11/2021 widmet sich dem Fokusthema “Update Herzchirurgie”.
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