02.02.2021 Politik
Chefarztstelle: Balance zwischen Ökonomie und ärztlicher Autonomie

Wirtschaftliche Ziele spielen bereits im Bewerbungsgespräch zukünftiger ChefmedizinerInnen eine tragende Rolle. Es gibt jedoch Möglichkeiten für KandidatInnen, ihre ärztliche Autonomie höher zu gewichten, als ökonomische Zielsetzungen. Das geht aus der vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) durchgeführten Umfrage unter Chefärzten aus allen chirurgischen Fächern hervor. Die befragten ChirurgInnen haben zwischen 2016 und 2019 eine Führungsposition übernommen. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit Klinikern, Ökonomen, Soziologen und Medizinethikern konzipiert und ausgewertet. Fragestellung der Studie war, ob wirtschaftliche Zielstellungen die Auswahl und den Berufsstart leitender ÄrztInnen der Chirurgie prägen und in welcher Weise. Gleichzeitig wurde untersucht, ob von den Befragten die Möglichkeit gesehen wird, schon ganz am Anfang ihres Engagements Einfluss auf die zukünftige Gewichtung von originär ärztlichen Zielsetzungen oder aber ökonomischen Maximen zu nehmen.
Studienfazit
Die Einhaltung einer ethischen Balance sollte obligater Konsens im Zusammenspiel aus ärztlicher und kaufmännischer Führung im Krankenhaus sein. Eine nicht-indizierte Leistungsausweitung verbietet sich hierbei ausdrücklich. Diese Maxime ist auch aus unternehmerischer Perspektive bedeutsam: Es kann mittel- und langfristig nicht im kaufmännischen Interesse der Krankenhausführung liegen, die Reputation eines Krankenhauses durch eine Priorisierung der Gewinnmaximierung aufs Spiel zu setzen. Es ist lange bekannt, dass nicht nur Kennzahlen, sondern auch Compliance, ethisches Verhalten und Corporate Social Responsibility elementare Säulen für den langfristigen Unternehmenserfolg bilden.
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GESUNDHEITSVERSORGUNG ZUKUNFTS- UND KRISENFEST MACHEN Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetages am 4. und 5. Mai 2021 den Leitantrag der Bundesärztekammer zu den Lehren aus der Corona-Pandemie. Demnach sollten Bund und Länder nun aus den identifizierten Schwachstellen des Gesundheitswesens die Konsequenzen ziehen und die Gesundheitsversorgung zukunfts- und krisensicherer aufstellen. Dazu gehören auch folgende Maßnahmen:
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Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.02.2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Kurz nach Inkrafttreten dieser Verordnung wurden bereits Stimmen laut, die auch eine Personaluntergrenze für Ärzte fordern. Der Marburger Bund hat dabei kritisiert, dass eine Unterscheidung zwischen nicht ärztlichem und ärztlichem Personal wenig sinnvoll sei. Denn auch im ärztlichen Dienst sei die Stellenbesetzung heute oft unzureichend.
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