15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.
Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.
Weitere aktuelle Artikel
16.03.2021 BDC|News
BDC trauert um Dr. med. Heidrun Gitter
Am 15.3. verstarb unsere kinderchirurgische Kollegin Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen und Vizepräsidentin...
10.03.2021 BDC|News
Aktualisierte Corona-Testverordnung tritt in Kraft
Jeder Bürger hat seit dem 8. März Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 9. März veröffentlicht wurde.
01.03.2021 Aus- & Weiterbildung
Physician Assistant (B.Sc.) – Patientennahe Akademisierung und Verstärkung für das ärztliche Team
Die Einführung des Berufsbildes Physician Assistant (PA) in vielen Ländern weltweit und auch in Deutschland ist damit begründet, Ärzte angesichts der zunehmenden Komplexität der Versorgung auf Grund der medizinischen, medizinisch-technischen und demografischen Entwicklung, von Vernetzungserfordernissen und der hierfür notwendigen berufsübergreifenden Versorgungskonzepte stärker als bisher zu unterstützen und von Routinetätigkeiten zu entlasten.
22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht
Erstmalig hat der Gemeinsame Bundesausschuss Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Darin werden auch Daten für die Indikationen Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020 genannt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.