01.09.2017 Abrechnung
Für Durchgangsärzte: Kosten Tetanus-Impfung

Kostenübernahme für Tetanus-Kombiimpfung nach Arbeitsunfällen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordost informierte per Rundschreiben D 05/2011 vom 17.05.2011 zur Kostenübernahme für die Tetanus-Kombiimpfung (Tetanus/Diphtherie/Pertussis) nach Arbeitsunfällen. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass die Gesetzlichen Unfallversicherungsträger nur die Kosten der Tetanol-Monoimpfung übernehmen können. Mittlerweile gebe es Probleme den Monoimpfstoff gegen Tetanus zu beziehen. Es seien nur noch Restbestände bei einzelnen Herstellern vorrätig. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass es in absehbarer Zeit nur noch Kombiimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis geben wird.
Die Unfallversicherungsträger vertreten laut eines aktuellen Schreiben nach wie vor die Auffassung, dass sie auch bei einer Kombiimpfung nur für den Kostenanteil der Tetanusimpfung zuständig seien und daher die Krankenkassen an den Impfkosten beteiligen zu seien. Bei der Abrechnung durch den behandelnden Arzt ist jedoch eine Aufteilung der Kosten bisher nicht möglich. Daher werden die vollen Kosten für den Kombiimpfstoff vorläufig durch Unfallversicherungsträger erstattet. Die DGUV informierte im August, dass Durchgangsärzte und -ärztinnen den Monoimpfstoff für Tetanol in Rechnung stellen können – die vollen Kosten und nicht (wie bisher) nur der ermittelte Durchschnittspreis. Die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband über eine Kostenbeteiligung für die Kombiimpfungen werden laut DGUV in Kürze wieder aufgenommen. Soweit sich hieraus Änderungen in der Leistungserbringung oder Abrechnung ergeben sollten, wird die DGUV erneut mit einem Rundschreiben darüber informieren.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover, lv-nordwest@dguv.de, www.dguv.de/landesverbaende
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