01.01.2018 Politik
Neues zur Weiterbildungsordnung
Trotz einstimmigen Beschlusses der gemeinsamen Weiterbildungskommission von BDC/DGCH und allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften inklusive deren Berufsverbänden zum Verzicht auf die Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie bei Einrichtung einer gemeinsamen Kompetenzsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg erneut der Erhalt der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie von den Delegierten der Landesärztekammern beschlossen. Die Weiterbildungskommission der Fachgesellschaften und der Berufsverbände hatte sich dann darauf geeinigt, an der Beschreibung der Inhalte aktiv mitzuwirken.
Von Seiten der Unfallchirurgie und Orthopädie wurde darauf hingewiesen, dass aus ihren Fachbereichen keine elektiven Maßnahmen, wie z. B. Gelenksersatz, in die Kompetenzbeschreibungen aufgenommen werden, sondern es sich primär um notfallmäßige Eingriffe aus diesem Gebiet handeln soll. Ferner wurde beschlossen, dass nach Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie keine Kompetenz zur Speziellen Viszeral- oder Unfallchirurgie angestrebt werden kann.
Der jetzige Facharzt für Allgemeine Chirurgie weist eine Weiterbildungszeit von 72 Monaten auf, wobei jeweils 18 Monate in der Viszeral- und Unfallchirurgie in entsprechenden zur Weiterbildung zugelassenen Kliniken abgeleistet werden müssen. Zudem sind jeweils sechs Monate in der Notfallaufnahme und Intensivmedizin obligat. In der Viszeralchirurgie sind u. a. mehr als 400 operative Eingriffe notwendig; in der Unfallchirurgie und Orthopädie sind u. a. 200 konservative Behandlungen von Distorsionen und Frakturen sowie 100 Osteosynthesen bei Frakturen und Osteotomien vorgesehen. Wie diese Empfehlung der BÄK, die im sogenannten „Wiki-BÄK“ zur Kommentierung steht, nun von den Landesärztekammern umgesetzt und vor allem auch von den weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte angenommen wird, bleibt abzuwarten.
Als Zusatzweiterbildung steht zudem die Notfallmedizin mit einer Weiterbildungszeit von 24 oder 36 Monaten derzeit in der Diskussion. Ein endgültiges Konzept dieser Zusatzweiterbildung steht dabei noch aus. Der Antrag auf eine Zusatzweiterbildung Einsatz- und Katastrophenchirurgie, der primär mit Unterstützung der Bundeswehr und weiteren Hilfsorganisationen vorgelegt worden ist, wurde vorerst abgelehnt. Weitere Gespräche zwischen der Bundeswehr und den Fachgesellschaften – allerdings nicht mit dem Ziel einer Zusatzweiterbildung, sondern zur Beschreibung einer möglichen speziellen Qualifikation bei diesem „Modellversuch“ – sind hierzu geplant.
Autor des Artikels
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
11.07.2018 Politik
Gesamtkonzept für Personalkosten im Krankenhaus gefordert
Der Marburger Bund begrüßt die politische Absicht, die Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stärken zu wollen. Kritisch sieht der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG).
05.07.2018 Politik
Indikationsgerechte Verordnung mit Mischpreisen muss definitiv regressfrei sein
Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Rechtmäßigkeit der Bildung sogenannter Mischpreise bei Arzneimitteln erklärte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heute in Berlin (KBV):
02.07.2018 Politik
Neuer Vorstand bei der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) für das Jahr 2018/2019 ist Professor Dr. med. Matthias Anthuber. Professor Anthuber ist Direktor der Klinik für Allgemein‐, Viszeral‐ und Transplantationschirurgie im Klinikum Augsburg, Hochschullehrer an der LMU München und ehemaliger deutscher Hallen‐Handballnationalspieler.
25.06.2018 Politik
Medizinischer Notfall? Neue Software soll Klarheit schaffen
Wohin soll ich gehen, wenn ich akute Beschwerden habe? Vor dieser Frage stehen Patienten, wenn sie ärztliche Hilfe benötigen. Ein Anruf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 schafft Klarheit und wird bald aufgrund einer neuen Software noch zielgenauer sein. Anhand der Software werden dem Patienten Fragen gestellt und seine Beschwerden eingeschätzt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.