11.11.2025 BDC|News
Neue Aktion für Chirurg:innen in Weiterbildung: Jahresmitgliedschaft für Neumitglieder für 55 Euro

Der BDC hat sein Angebot zur Unterstützung von Chirurginnen und Chirurgen weiter ausgebaut und bietet Neumitgliedern in Weiterbildung ab sofort die BDC-Mitgliedschaft für nur 55 Euro an. Das Beste daran: Bis Ende 2025 kostet dich deine Mitgliedschaft nichts.
Um Ärzte und Ärztinnen in allen Phasen der chirurgischen Weiterbildung unter die Arme zu greifen, gilt das Angebot ab sofort und ist bis Frühjahr 2026 begrenzt.
Unsere Leistungen für Chirurg:innen in Weiterbildung:
- Vertragsberatung
- Berufsrechtsschutzversicherung
- Rechtsberatung
- Umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot durch die BDC|Akademie – eine Akademie für alle Gebiete der Chirurgie!
- Chirurgisches Netzwerk für individuelle Karriereberatung uvm!
Komm ins BDC-Netzwerk und gib deiner Karriere einen Schub unter diesem Link: Jetzt starten
*Die Aktion ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
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„Das Nonplusultra sind die Prüfungssimulationen“
ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
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BDC-Stellungnahme zum neuen § 115f SGB V-Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat der BDC in einem Schreiben an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zum Änderungsantrag 15 der Koalition vom 8.11.2022 für einen neuen § 115f SGB V – „Spezielle sektorengleiche Vergütung“ – über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Bei den einzelnen Regelungen sieht er allerdings dringenden Präzisierungsbedarf.
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