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Zur Telematikinfrastruktur gehört auch der elektronische Praxisausweis – und mit ihm viele Erleichterungen für den Ärzte-Alltag. Wir zeigen, wie Sie Ihre Praxis fit für die neue Datenautobahn machen.

Die Digitalisierung zieht in Deutschlands Praxen ein – und das mit Blick auf die hochsensiblen Daten extrem abgesichert. Diejenigen Mediziner, die sich mit der neuen Datenautobahn für das Gesundheitssystem beschäftigen, haben schnell erkannt: Eine digitalisierte Praxis hat jede Menge konkreter Vorteile – natürlich auch für Chirurgen. Sobald die Praxis an die Telematikinfrastruktur angedockt ist, lassen sich Patientendaten ohne Papierkram und vor allem sicher austauschen, etwa mit Krankenhäusern und Apotheken. Der Mediziner spart Zeit, weil die Kommunikation einfacher wird. Zudem haben Praxisbetreiber mehr Zeit für die Patienten.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine Art Datenautobahn für Informationen im Gesundheitswesen – schnell und sicher. Mit ihr startet ein neues Kapitel in der Gesundheitskommunikation. TI vernetzt Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen. Dafür hat der Gesetzgeber einen klaren Fahrplan erstellt: Bis zum 30. Juni müssen alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten einen elektronischen Praxisausweis haben. Dieser ist die Voraussetzung, um jede Praxis sicher ins Netz zu bringen.

Und so geht’s

Schritt 1: Sie sind am Zug! Als Praxisbetreiber bestellen Sie einen elektronischen Praxisausweis bei einem der sogenannten Trust Service Provider (TSP). Hier gibt es verschiedene Anbieter. Die Bundesdruckerei als Experte für Hochsicherheitstechnologien hat als erster Anbieter am Markt bereits Erfahrung mit der Herstellung und Ausgabe des Praxisausweises gesammelt. Unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/ können Ärzte das SMC-B-Antragsformular ausfüllen. Tipp: Speichern Sie den Antrag ab oder drucken Sie ihn aus, um Ihre Zugangsdaten zu sichern. Zudem müssen Sie sich einen Konnektor und ein Kartenterminal bestellen.

Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem technischen Dienstleister. Er kann Ihnen auch die Fragen beantworten, die jetzt wichtig sind:

  • Hat meine Internetleitung genügend Bandbreite für die Vernetzung mit der TI?
  • Ist meine Praxisinfrastruktur für die Anforderungen einer digitalen Anbindung gerüstet?
  • Ist meine Software fit, um die Praxis an die TI anzudocken?

Schritt 3: Sie können sich zurücklehnen: Der Anbieter des Praxisausweises, also in diesem Fall die Bundesdruckerei, stellt über einen gesicherten Kanal die Antragsdaten der jeweiligen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bereit. Diese prüft die Daten – sofern alles seine Ordnung hat – bestätigt den Antrag und gibt den Produktionsauftrag an die Bundesdruckerei.

Schritt 4: Auch hier müssen Sie erstmal nichts machen: Jetzt produziert die Bundesdruckerei die Karte und verschickt sie per Einschreiben an Ihre Praxis. Drei Werktage später erhalten Sie den PIN zur Aktivierung der Karte per Post.

Schritt 5: Jetzt sind Sie wieder an der Reihe: Sie müssen bestätigen, dass die Karte und der dazugehörige PIN-Brief wohlbehalten angekommen sind. Das funktioniert ganz einfach im Antragsportal der Bundesdruckerei. Mit diesem Schritt wird die Karte freigeschaltet. Das Kartenterminal und den Konnektor installiert Ihr technischer Dienstleister in gut 90 Minuten – und das bei weitgehend laufendem Praxisbetrieb. Fertig!

„Weniger Bürokratie“

Die Bundesdruckerei hat schon viele Ärzte mit dem elektronischen Praxisausweis ausgestattet. Im Interview berichtet Kundenbetreuerin und Senior Account Manager Healthcare/Pharma bei der Bundesdruckerei Judith Meinke, wie schnell sich das neue System installieren lässt – und warum Mediziner zukünftig mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge haben.

Viele Chirurgen fürchten den Aufwand, der mit dem Praxisausweis verbunden sei. Wie sieht die Realität aus?
JM: Der Aufwand ist überschaubar: Über das Internet bestellt man einfach einen elektronischen Praxisausweis und vereinbart einen Termin mit dem Techniker. Dieser erledigt dann den Rest. Als Anbieter des Ausweises haben wir schon viele Karten für Ärzte ausgeliefert und entsprechende Erfahrung. Auch wenn die großen Vorteile erst in Zukunft kommen werden, zeigt sich schon heute: Die tägliche Arbeit in den Praxen wird effizienter durch den sicheren Zugriff und Austausch von Daten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen im Gesundheitsnetz. Dafür unterstützen wir unsere Kunden und nehmen sie an die Hand, um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

Abb. 1: Beantragung und Auslieferung

Wie viel Zeit muss ich als Praxisinhaber für das Thema einplanen?
JM: Rechnen Sie mit zehn bis dreißig Minuten für die Bestellung (zum Beispiel direkt unter bdr.de/praxisausweis) und das Vereinbaren des Technikertermins. Die Arbeit des Technikers vor Ort in der Praxis dauert rund eineinhalb Stunden, aber in der Zeit müssen Sie natürlich nicht neben ihm stehen.

Welche Fristen sollte man beachten?
JM: Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten bis zum 30. Juni an die TI angeschlossen sind. Der Praxisausweis ist unerlässlich, um Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Mein Tipp: den Praxisausweis zügig bestellen – mindestens drei Wochen bevor der Techniker kommt. In der Regel erhält die Praxis den Ausweis schneller, aber so ist man auf der sicheren Seite. Und noch ein Datum sollte man sich merken: Mediziner müssen alle Komponenten für den Anschluss an die TI, also den Praxisausweis und Konnektor, bis spätestens 31. März bestellt haben. Das müssen sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen – sonst drohen Sanktionen.

Und wie teuer wird das?
JM: Ein Ausweis kostet 465 Euro. Das Gute ist: Die neue Technik wird gefördert. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb voll zu übernehmen. Dafür muss der Mediziner lediglich nachweisen, dass die Praxis an die TI angeschlossen wurde. Dies geschieht durch den erfolgreichen Abgleich der Versichertenstammdaten.

Was unterscheidet den Praxisausweis der ­Bundesdruckerei von anderen Angeboten?
JM: Prinzipiell ist der Ausweis aller zugelassenen Anbieter technisch identisch. Das heißt aber nicht, dass es egal ist, wo man ihn kauft. Die Bundesdruckerei hat so viel Erfahrung beim Anfertigen hochsicherer Dokumente wie kaum jemand. Wir entwickeln seit Jahrzehnten Hochsicherheitstechnologien für viele Branchen. Außerdem haben wir als erster Praxisausweis-Anbieter am Markt bereits viele Monate Erfahrung vorzuweisen und unser Angebot für Praxen immer weiter verbessert. Unser Ziel ist es, den Prozess für den Kunden so einfach wie möglich zu gestalten. So bieten wir auf unserer Homepage ein schriftliches FAQ an sowie kurze Erklärfilme zum Antragsprozess und Freischaltung der Karte.

Macht der Ausweis das Leben von Chirurgen leichter?
JM: Der Praxisausweis ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur, die man sich wie eine Datenautobahn vorstellen kann. Zugegeben: Derzeit sind wir von voll digitalisierten Praxen noch etwas entfernt. Aber sobald alle Beteiligten wie auch die Apotheken und Krankenhäuser angeschlossen sind, werden alle Ärzte davon profitieren: Sie können dann sicher und zuverlässig mit Kollegen und Krankenhäusern Daten austauschen. Und: Praxen kommen so vom Papier weg und haben weniger mit Bürokratie zu tun. In Zukunft wird sich auch der Heilberufsausweis digital lesen lassen, und auch Dokumente kann man online unterschreiben. Das bedeutet: weniger händische Unterschriften – und mehr Zeit für die Patienten.

Fristen: Was sagt das Gesetz?

Im E-Health-Gesetz ist es klar geregelt: Bis zum 30. Juni müssen alle deutschen Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Mediziner müssen alle Komponenten für den Anschluss (Praxisausweis, Konnektor) spätestens bis zum 31. März verbindlich bestellen – und dies auch der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Wer die Frist nicht einhält, wird zur Kasse gebeten: Vertragsärzten wird das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).

Glossar

Achtung, Fachchinesisch! Was die wichtigsten Begriffe bedeuten.

SMC-B: Die Abkürzung steht für „Security Module Card Typ B“, im Deutschen ist der Begriff elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis geläufig. Der Ausweis hat verschiedene Funktionen: Er authentifiziert die Praxis gegenüber den anderen Organisationen im System, also zum Beispiel gegenüber der Krankenkasse oder dem Krankenhaus. Er ermöglicht die Verschlüsselung von E-Mails und die elektronische Signatur von Dokumenten. Und er sorgt für die Kommunikation mit der elektronischen Gesundheitskarte.

Konnektor: Diese Box sorgt in Arztpraxen für höchste Sicherheit beim Datenaustausch – zum Beispiel beim Abgleich der Versichertenstammdaten der Patienten. Die Hardware wurde neu entworfen und vereint diverse Sicherheitsfeatures: vom gesicherten Netzzugang über die Firewall bis zur Kartenterminalsteuerung. Künftig sind weitere Anwendungen geplant: etwa zur elektronischen Fallakte (eFA) oder Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES).

VPN-Zugangsdienst: Der VPN-Zugangsdienst ist ein zentrales Teilstück der Telematikinfrastruktur (TI). Er verbindet die Praxen mit den zentralen Diensten der Infrastruktur. Um den Konnektor mit dem zentralen Netz der TI zu verbinden, wird ein sicherer VPN-Tunnel über das Internet aufgebaut. Sicherheit spielt ohnehin eine große Rolle: Der Zugangsdienst ist für den Secure Internet Service (SIS) sowie das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigung (SNK) vorbereitet.

Telematikinfrastruktur (TI): An diesem Begriff kommen Praxisbetreiber nicht vorbei – und das aus gutem Grund. Die Telematikinfrastruktur muss man sich wie eine Datenautobahn vorstellen. Sie ist die Grundlage für ein neues Zeitalter der Gesundheitskommunikation. Die TI vernetzt Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen miteinander. Dank dieser Infrastruktur lassen sich hochsensible Patientendaten sicher austauschen. Künftig soll die gesamte Online-Kommunikation im Gesundheitswesen hierüber laufen – also zum Beispiel auch der elektronische Arztbrief. Das Ziel: Alle für die Behandlung von Patienten wichtigen medizinischen Informationen sollen einfacher und schneller verfügbar sein.

Sie haben weitere Fragen zum Praxisausweis?

Die Experten der Bundesdruckerei erreichen Sie telefonisch unter 030-2598-4050 oder per E-Mail an [email protected]


Bundesdruckerei: Mit dem Praxisausweis: In fünf Schritten ins Gesundheitsnetz. Passion Chirurgie. 2019 März, 9(03): Artikel 09_01.

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