12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
28.08.2017 Krankenhaus
OPS 2018: Vorabfassung veröffentlicht
Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie bei uns online unter www.dimdi.de - Klassifikationen, Terminologien, Standards - OPS - Kode-Suche - Vorabfassung OPS 2018. Die Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) der Vorabfassung sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI. In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 veröffentlichen wir, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS stellen wir dann wie gewohnt folgende Formate bereit: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses. Kontakt: Medizinische Klassifikationen Tel.: +49 221 4724-524 Ergänzende Informationen auf unserer Website: Basisinformationen zum OPS OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen Weitere Informationen im Web: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Übersicht
24.08.2017 Politik
Impfempfehlungen der STIKO für 2017/2018 veröffentlicht
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht, wie üblich im Epidemiologischen Bulletin 34. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Influenza sowie Tetanus. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt.
17.08.2017 Politik
Arztpraxen erzielen 70 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung
Mit 70,4 Prozent entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 Prozent der Einnahmen und 3,3 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.