12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
13.02.2019 EBM
Honorarbericht 2016 der KBV
ie niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konnten im Jahr 2016 wiederum Honorarzuwächse verzeichnen. Das Plus gegenüber dem Vorjahr betrug im Durchschnitt 2,4 Prozent, wie der jetzt erschienene Honorarbericht der KBV zeigt.
11.02.2019 Aus- & Weiterbildung
#nurMITeinander – für gute Medizin
Das neue Kernprojekt des Bündnisses Junger Ärzte heißt „#nurMITeinander – für gute Medizin“. Deren Ziel ist es, Aufmerksamkeit und Bewusstsein für einen höflichen Umgang und ein gutes Miteinander im medizinischen Alltag zu schaffen.
08.02.2019 Herzchirurgie
Herzbericht 2018 – Herzchirurgie in Deutschland
Im internationalen Vergleich nimmt die Herzchirurgie in Deutschland eine Spitzenposition ein. Das dokumentiert auch der am Donnerstag, 7. Februar 2019, vorgestellte Deutsche Herzbericht 2018 in Berlin.
05.02.2019 Aus- & Weiterbildung
Stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium
Anlässlich der Anhörung zu den Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V., die AWMF und ihre Fachgesellschaften in den weiteren Prozess der Revision der Approbationsordnungen für Ärzte und für Zahnärzte stärker einzubinden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.