12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
08.11.2019 Politik
Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz", was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.
07.11.2019 Politik
PraxisBarometer der KBV: Digitalisierung in Praxen schreitet voran
Zum zweiten Mal zeigt die vom IGES Institut im Auftrag der KBV durchgeführte repräsentative Studie, wie es in deutschen Praxen um die Digitalisierung bestellt ist. Die Ergebnisse von 2019 verdeutlichen: 91 Prozent der Vertragsarztpraxen mit digitalen medizinischen Geräten haben diese zumindest teilweise an das Praxisverwaltungssystem angebunden, 67 Prozent der Hausärzte nutzen eine digitale Anwendung zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
05.11.2019 Politik
AWMF: Fachgesellschaften im geplanten Implantateregister stärker einbinden
Ende des Jahres wird das Implantateregister-Errichtungsgesetz verabschiedet. Das geplante Register ist nach Auffassung der AWMF sinnvoll, um Patientensicherheit durch mehr Produktqualität zu erhöhen. Einige Fachgesellschaften haben bereits seit Jahren mit hohem fachlichem und finanziellem Aufwand Register zu Implantaten etabliert.
04.11.2019 Politik
Medizinklimaindex Herbst 2019: Stimmung der Ärzte in Deutschland weiterhin verhalten
Der aktuelle Medizinklimaindex (MKI) für Herbst 2019 liegt mit -0,5 Punkten leicht unterhalb des Durchschnitts. Damit liegt die Grundstimmung nun bereits seit zwei Jahren knapp im negativen Bereich.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.