13.08.2025 Presse
Krankenhausreform-anpassungsgesetz bleibt für den BDC hinter den Erwartungen zurück

Berlin, den 13.08.2025 – Aus Sicht des BDC bietet die Flexibilisierung im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Chancen. Für wichtige Themenfelder fehlten im Referentenentwurf jedoch nach wie vor relevante Lösungsansätze und einige Regelungen müssten dringend angepasst werden.
„Wir erkennen im KHAG das erklärte Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen und begrüßen dies generell. Um eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung in den Krankenhäusern in der BRD auch zukünftig sicherzustellen, fehlen dem Gesetz jedoch entscheidende Vorgaben“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.
So beinhalte der vorliegende Referentenentwurf keine Änderung in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. „Die spezialisierte Chirurgie ist in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte, wenn mehr als ein oder zwei verwandte Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. In diesen Fällen verdoppelt oder verdreifacht sich die Anzahl der benötigten Fachärzte zur Erfüllung der Anforderungen. Dies wird in vielen Kliniken die ohnehin schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen und sich nur schwer realisieren lassen“, erläutert Meyer.
Auch die vom BDC und zahlreichen anderen ärztlichen Berufsverbänden vielfach kritisierten Regelungen zur Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. „Behandlungen dürfen kein Nullsummen- oder Minusspiel sein, sonst wird die Chirurgie als ärztlicher Beruf unattraktiv. Diese Schieflage in der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG muss daher unbedingt korrigiert werden“, fordert Meyer. Beibehalten werden soll auch die Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC ebenfalls sehr kritisch und bleibt bei seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.
Bezüglich der fachärztlichen Weiterbildung vermisst der BDC nach wie vor Lösungen für die Finanzierung in Klinik und Praxis: Im Rahmen der neuen Leistungsgruppenzuteilung müssten komplexe Modelle der Rotation für Weiterzubildende entwickelt werden für eine fundierte und zeitgerechte Erfüllung des Weiterbildungscurriculums. Hierfür müsse eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.
Insgesamt begrüßt der Verband, dass die Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende Veränderungen in der Systematik der Krankenhausreform seien aktuell jedoch ausgeblieben. „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen Bundesgesundheitsministerin Warken beim Wort und erwarten von ihr Gesprächsbereitschaft mit den Expertinnen und Experten aus den ärztlichen Berufsverbänden und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.
Weitere aktuelle Artikel
01.06.2017 Pressemitteilungen
Nur Mut: Chirurgie zum Mitmachen in Langen
Am 10. Juni 2017 kommen rund 40 Medizinstudierende nach Langen zum Workshop „Chirurgie zum Mitmachen“. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) veranstaltet den eintägigen Workshop gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. med. Ernst Hanisch, Vorsitzendender des BDC-Landesverbands Hessen und Chefarzt der Asklepios Klinik Langen.
16.05.2017 BDC|News
Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen: Chirurgen kritisieren Festhalten am „Pseudo-Generalisten“
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), sämtliche medizinisch-wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) mit weiteren Berufsverbänden kritisieren das Vorhaben der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK), an einer generalistischen Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen festzuhalten. „Die Forderung nach einem eigenständigen Facharzt für Allgemeinchirurgie in der derzeitigen Form kann (…) nur als Rückschritt gewertet werden“, heißt es in einem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern. Damit würden heute etablierte Qualitätsstandards und die Patientensicherheit gefährdet, warnen die Chirurgen. Auch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit um ein Jahr lehnen sie ab.
05.05.2017 BDC|News
Chirurgen und Hygieniker unterstützen Welthändehygienetag
Der 05.05. gilt als Welthändehygienetag – 2009 wurde dieser Tag durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) begrüßen diese Initiative, um die Bedeutung der Händehygiene innerhalb der Gesellschaft zu unterstreichen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.