Zurück zur Übersicht

Berlin, Oktober 2010: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen begrüßt die Pläne des Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler, über eine Änderung des §13 SGB V eine Stärkung des Prinzips Kostenerstattung für die Patienten zu erreichen. Kostenerstattung führt zu mehr Transparenz und kann Patienten motivieren, ihre Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen selbstkritisch zu über­denken. Kostenerstattung wird damit im Ergebnis zu einer Verminderung von Kosten führen.

„Die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen, besteht für die Patienten schon seit Langem. Allerdings ist die entsprechende Passage im Sozialgesetzbuch V (§13) so ausgestaltet, dass mehr Hindernisse als Anreize gesetzt sind, so dass bis heute kaum jemand von dieser sinnvollen Option Gebrauch macht,“ erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg heute in Berlin.

So müsse ein Patient sich langfristig an diese Entscheidung binden und könne nicht im Einzelfall wählen. Weiter sei die Kostenerstattung per Gesetz mit einem obligatorischen Eigenanteil verbunden, unabhängig von der Frage, wie sinnvoll und notwendig die medizinische Leistung im Einzelfall sei. Wegen dieser automatischen Verwaltungsabgabe an die Kassen und der schwierigen Umrechnung einer quasi privaten Rechnung in die Erstattungsregeln des Sachleistungsprinzips verbleibe bei den Patienten ein Restbetrag, der außerhalb der Verantwortung der Ärzte liege.

Die Krankenkassen würden das Prinzip Kostenerstattung gern als „Abzocke“ der Ärzte verunglimpfen. Dabei seien es im Endergebnis die Kassen selbst, die ihren Versicherten nicht die vollen Rechnungsbeträge erstatteten.

Es sei bedauerlich, wenn durch emotional besetzte Fehlinformation ein sinnvoller Ansatz zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen boykottiert werde. Kostenerstattung sei im Gegensatz zum bisher geltenden Sachleistungsprinzip völlig transparent, da die Patienten eine nach Einzelleistung aufgeschlüsselte Rechnung erhielten. So würde auch jedem Einzelnen deutlich, mit welchen Kosten die Solidargemeinschaft im konkreten Fall belastet wird.

Ziel müsse sein, eine Sensibilität zu erreichen und ggf. auf nicht zwingend erforderliche Maßnahmen in Zukunft zu verzichten. Gleichzeitig sei eine transparente Rechnungslegung geeignet, Wettbewerbselemente unter den Leistungserbringern, aber vor allem unter den Kassen zu fördern. Denn diese könnten über ihre jeweiligen Tarife selber entscheiden, welche finanziellen Eigenleistungen bei Ihren Versicherten verbleiben und welche ggf. die Kasse übernimmt.

„Es scheint so zu sein, dass die Kassen ihre Versicherten lieber im Dunkel einer intransparenten Systematik lassen wollen und ihnen nicht gestatten, eigenverantwortlich selbst zu entscheiden, wie viel ihnen im Einzelfall ihre Gesundheit wert ist.“ so Rüggeberg. „Wer dem Einzelnen die Möglichkeit rationalen Handelns verweigert, darf nicht am Ende die Rationierung für alle beklagen.“

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen ist mit knapp 16.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen der Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis und feierte im April 2010 sein 50-jähriges Bestehen.

Weitere Artikel zum Thema

Passion Chirurgie

Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!

Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.