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Ein Konsortium aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztli­che Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband hat eine neues Konzept zur einheitlichen, sektorengleichen Vergütung ambulant erbringbarer medizi­nischer Leistungen präsentiert. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 20.9.2022.

Die Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen:

Phase 1: Ausgehend vom bestehenden Katalog ambulant erbringbarer Prozeduren (AOP-Katalog) soll über eine Ori­entierung an den bestehenden stationären Fallpauschalen – ohne die nur stationär anfallenden Kosten – sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG) kalkuliert und über sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet werden.

In einer Übergangszeit von etwa drei Jahren möchte man so eine gemeinsame sektorengleiche Datengrundlage schaffen mit dem Ziel, sektorengleiche Leistungen übergreifend transparent zu kalkulieren und zu bewerten.

Phase 2: Auf Grundlage einer einheitlichen Leistungsdefinition sollen dann flexibel zusammensetzbare sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG) gebildet und über sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet werden.

Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft haben das Konzept grundsätzlich begrüßt.

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