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Quelle: Gam1983/istock

Ab Januar 2022 erhalten Arztpraxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) eine digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Neue Regeln oder Vorgaben gibt es dabei nicht: Die ICD-10-GM ist und bleibt die Basis. Damit kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nach.

Seit dem Jahr 2000 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.

Details zu Funktionen, Bausteinen und rechtlichen Grundlagen sowie ein Video zur Kodierunterstützung finden sich auf der Website der KBV.

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