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Aktiver und gleichberechtigter Akteur wollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich der Vorstand der KBV im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. Den Auftrag dazu hat er von der Vertreterversammlung (VV) der KBV erhalten.

In ihrer jüngsten Sitzung im Rahmen des Deutschen Ärztetags in Münster hatte die VV einige der von der Politik geplanten Regelungen hinsichtlich digitaler Gesundheitsanwendungen im DVG abgelehnt. Die Kritik bezog sich vor allem auf das im Referentenentwurf den Krankenkassen eingeräumte Recht, im Zuge innovativer digitaler Projekte ihren Versicherten Versorgungsangebote durch Dritte machen zu lassen, an denen Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht beteiligt werden müssen. Diese Art von Digitalisierung lehnen KVen und KBV ab, da es die Aufkündigung des „Vertrags“ zwischen Ärzten und Krankenkassen bedeute. Eine solche Digitalisierung diene hierbei als eine Art „Trojanisches Pferd“.

Gleichzeitig forderte das Parlament der KBV den Gesetzgeber auf, es den KVen und der KBV zu ermöglichen, Digitalisierungsprozesse in der ambulanten Versorgung sowohl mit eigenen Mitteln als auch mit solchen der Krankenkassen aktiv zu unterstützen. Dafür bedürfe es auch der notwendigen Kompetenzen zur Datenverarbeitung. „Damit die Grundprinzipien der freien Arztwahl und des risikoselektionsfreien Zugangs zur ärztlichen Versorgung im digitalen Zeitalter erhalten bleiben, muss der Gesetzgeber die Etablierung einer digitalen Versorgungsplattform – mit der gebotenen Datensicherheit – zur Aufgabe der KVen und der KBV machen und deren Finanzierung sicherstellen“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss der VV.

Hintergrund sind neue Regelungen für digitale Gesundheitsanwendungen, wie sie der Referentenentwurf für das DVG vorsieht. Die VV kommt zu dem Schluss, dass dieser die Rolle der KVen und der KBV negiert und die ärztliche Selbstverwaltung demontiert. Sämtliche im DVG vorgesehenen Maßnahmen würden einzig die – vor allem wirtschaftlichen – Interessen der Krankenkassen, der Industrie und von Investoren fördern. Als Beispiel nennt der Beschlussantrag unter anderem, dass für die Erstattungsfähigkeit digitaler Angebote niedrigere Standards gelten sollen als für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ferner werde das Sammeln von Daten und deren Auswertung nur den Krankenkassen ermöglicht. Ärzte und ihre Selbstverwaltung seien lediglich als Ausführende, nicht aber als eigenständige Akteure eingebunden. Dies sei nicht im Interesse der Versicherten. Patientensicherheit sowie die Qualität der Versorgung stünden bei dem Gesetzentwurf nicht im Fokus, kritisiert die VV. Der Nutzen digitaler Innovationen müsse aber an diesen Zielen gemessen werden. Deshalb müssten Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie ihre Standesvertretungen aktive und gleichberechtigte Partner im Digitalisierungsprozess sein, betonen die Delegierten.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 04.06.2019

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