Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
„Ob es uns gelingt, Patienten in der Zukunft sektorunabhängig und verstärkt am medizinischen Nutzen orientiert zu versorgen, hängt entscheidend davon ob, wie erfolgreich wir mit neuen Konzepten die strikte Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen überwinden.
Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor.
In Hamburg arbeiten Mediziner:innen verschiedener Disziplinen sektorenübergreifend und unkompliziert zusammen. Im Blick haben sie dabei die Gesundheit der Menschen im Hamburger Stadtteil Mümmelmannsberg. Aus den obersten Stockwerken der Hochhaussiedlung Mümmelmannsberg im Hamburger Osten schaut man auf Felder, Wiesen und ein Naturschutzgebiet. Hans-Jörg D. (Name geändert) wohnt seit 50 Jahren in Mümmelmannsberg und genießt jeden Morgen diesen Ausblick – in den letzten Jahren allerdings aus seinem Pflegebett.
Die sektorenübergreifende Behandlung von Patienten ist schon seit vielen Jahren in aller Munde. Sie wird lautstark von Kassenseite und auch diversen politischen Parteien eingefordert – allein eine Umsetzung ist bis dato ausschließlich allenfalls sporadisch zu beobachten [2]. Der einfache Grund dafür ist, dass unser Gesundheitssystem so aufgebaut ist, dass eine Verschiebung von Patienten und Leistungen aus einem Sektor in den anderen zwangsweise zu einem Verlust von Erlösen führt.