Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
"Es ist unbestritten, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet", schreibt die Bundesregierung in ihrer heute (23.8.2022) veröffentlichten Antwort vom 11.8.2022 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/2934).
Am 9. September von 11.00 bis 13.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu einer Sondersitzung.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen planen für Mittwoch, 7. September, einen Aktionstag als Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplanten Sparmaßnahmen im ärztlichen Bereich.
Das deutsche Gesundheitssystem befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Dieser ist durch ökonomische Zwänge und Neuregelungen der Arbeitszeit begründet. Die Schmerzgrenze ist sowohl bei Krankenhausärzten, als auch bei niedergelassenen Kollegen längst überschritten, wie die Tarifauseinandersetzungen und Nationalen Protesttage in diesem Jahr gezeigt haben. Der strukturelle Wandel im Krankenhaussystem trägt seit Jahren seine „Früchte“. Dort, wo Weiterbildung im chirurgischen Alltag zur Nebensache degradiert und seine Notwendigkeit wegen ökonomischer Zwänge verleugnet wird, kann jungen Ärzten weder Raum noch Perspektiven für ihre berufliche Entwicklung eingeräumt werden.
Wir möchten uns in den Hauptthemen Gedanken zur Zukunft der Allgemeinchirurgie machen. Brauchen wir zukünftig allein unter dem Primat der flächendeckenden Versorgung noch den Allgemeinchirurgen? Wie hat das Spektrum des Allgemeinchirurgen auszusehen, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten? Oder ist der Allgemeinchirurg in Zeiten einer zunehmenden Spezialisierung, die auch vom Patienten gewünscht wird, überhaupt adäquat? Nicht nur der Chirurgentag, sondern auch die Ihnen vorliegenden aktuellen Mitteilungen des Berufsverbandes beschäftigen sich somit schwerpunktmäßig mit diesem für die Zukunft so wichtigen Thema
Mit Beginn des Jahres 2004 ist das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten. Damit hat die Politik den Akteuren im Gesundheitswesen neuen Handlungsspielraum, aber auch einen neuen Handlungsauftrag gegeben. Durch die Einführung der sogenannten „Integrierten Versorgung“ (IV) und durch Zulassung von „Medizinischen Versorgungszentren“ (MZV) soll die sektorale Trennung der Versorgung im deutschen Gesundheitswesen aufgebrochen werden. Eine stärkere interdisziplinäre und sektorenübergreifende Medizin gilt als die entscheidende Chance, bestehende Ineffizienzen abzubauen, die Qualität der Krankenversorgung zu verbessern und die Kosten zu senken.
Chirurg in eigener Praxis – was macht denn der? Diese Frage haben sicher schon alle Chirurginnen und Chirurgen einmal gehört, die sich entschlossen haben, ihren Beruf in Freiberuflichkeit außerhalb eines Krankenhauses auszuüben. In der Tat, vor 30 Jahren und länger war es äußerst ungewöhnlich, dass ein voll ausgebildeter Chirurg seine bisherige Wirkungsstätte am Krankenhaus verlassen hat, um in eigener Praxis tätig zu werden und mit diesem Entschluss zumeist auch sein Handwerkszeug aus der Hand zu legen. Damals waren es vornehmlich diejenigen, die am Krankenhaus keine Berufsperspektiven sahen, weil ihnen Lebensstellungen in leitender Funktion versagt blieben. Die Gründe lagen entweder in fachlichem Unvermögen oder auch in ethnischen Diskriminierungen, nur wenige haben den Schritt in die Niederlassung aus Überzeugung vollzogen. Es wundert nicht, dass zu diesen Zeiten die Chirurgen sich dann auch gar nicht als Fachärzte niedergelassen haben, sondern als praktische Ärzte, mittlerweile zu Fachärzten für Allgemeinmedizin geadelt.