Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert.
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
Jubel bei der Auseinandersetzung zwischen Kassen und KBV um die zukünftige Vergütung ambulanter Leistungen erleben. Großer, öffentlichkeitswirksam blendend in Szene gesetzter Jubel über zusätzliches Geld (immerhin 10 Prozent mehr). Eigenartig nur, dass die weiteren Beschlüsse des Bewertungsausschusses nicht veröffentlicht wurden und erst über die üblichen Indiskretionen ans Tageslicht gekommen sind. In diesen Beschlüssen verstecken sich denn auch weit mehr als nur sieben Gegentore. Letztlich ist das Geldgeschenk, um in der Fußballersprache zu bleiben, ein geschenkter Elfmeter vom Schiedsrichter Politik, der sich damit das Stillschweigen der Ärzte im kommenden Wahljahr zu kaufen erhofft.
Es besteht kein Zweifel. Die Chirurgische Weiterbildung ist nach langen Jahren der Sieche zu einem brandaktuellen Thema geworden. Die Diskussion über Qualität und Struktur der Facharztweiterbildung beschäftigt mittlerweile nicht nur den Lamento-Chor des betroffenen Nachwuchses, sondern selbst klinische Leitungsebenen und Krankenhausträger, die bisher in der Personalführung eher preußischem Traditionalismus oder einer modernen Form des Manchester-Kapitalismus verschrieben waren.
Manches in der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Geldzuflüsse in das Gesundheitssystem bleibt ebenso märchenhaft. Man hört aus dem Munde der Ministerin immer wieder Zahlen in märchenhafter Dimension (2,5 Milliarden für die ambulante Versorgung, 3,5 Milliarden für die Krankenhäuser…). Als
gelernte Sonderschulpädagogin wird man sicher gute Kenntnisse im Erzählen von Märchen vorweisen können. Und spätestens auf die Frage, wo dieses Geld denn herkommen soll, gibt es dann keine konkreten Antworten mehr, allenfalls den Hinweis auf Steuermittel.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen vertritt die Interessen seiner Mitglieder mit starker Stimme in Politik, Selbstverwaltung und gegenüber anderen medizinischen Fachgebieten. Neben dieser Interessenvertretung bietet der Berufsverband seinen Mitgliedern umfangreiche Beratungsleistungen sowie attraktive und zum Teil exklusive Dienstleistungen an. Im ersten Halbjahr 2008 konnten diese Angebote erheblich ausgebaut werden.